Kassengesetz geht in die nächste Runde

Entwurf einer Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vorgelegt

In diesem Fachbeitrag werden die wesentlichen Inhalte der Kassensicherungsverordnung dargestellt und einer ersten kritischen Würdigung unterzogen.

Nachdem das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen kurz vor dem Jahreswechsel 2016/2017 noch die „Absolution“ von Bundestag und Bundesrat erhielt, hat nun das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) vorgelegt.

Darin konkretisiert das BMF insbesondere welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a der Abgabenordnung (AO) erfasst werden, wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnungen zu erfolgen hat, wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind sowie welche Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle und an die technische Sicherheitseinrichtung bestehen. 

Einen Überblick zu den wesentlichen Inhalten der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erhalten Sie in diesem Artikel.