Das neue Transparenzregister für Gesellschaften, Stiftungen und ähnliche Rechtsgestaltungen

Version 1.1

Das neue Transparenzregister für Gesellschaften, Stiftungen und ähnliche Rechtsgestaltungen hat vor Kurzem seinen Betrieb aufgenommen. Hintergrund ist eine Verschärfung des Geldwäschegesetzes und das Bestreben, sogenannte „wirtschaftlich Berechtigte“ an bestimmten Personenvereinigungen transparent zu machen. Diese sollen in Zukunft in einem über das Internet einsehbaren Register mit ihrem Namen, Geburtsdatum und Wohnort veröffentlicht werden.

Erstmalige Meldungen sollten bis spätestens zum 01.10.2017 abgegeben worden sein. Wer jetzt noch nicht gehandelt hat, sollte dies schleunigst nachholen!

In diesem PSP-Artikel finden Sie die wichtigsten Informationen zum neuen Transparenzregister im Überblick.