Fiskus bittet künftig mehr zur Kasse

Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet

Dieser Praxis-Artikel thematisiert das neue Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Es verpflichtet zum Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung und sieht darüber hinaus die Einführung einer Kassen-Nachschau sowie die Sanktionierung von Verstößen gegen die Neuregelungen vor. Die Gesetzesnovelle spielt eine wichtige Rolle im Kampf gegen vorsätzliche Steuerhinterziehung, es bedarf jedoch noch einiger Konkretisierungen und Präzisierungen.

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen hat kurz vor dem Jahreswechsel die „Absolution“ von Bundestag und Bundesrat erhalten. Hiernach soll der Steuerpflichtige zukünftig verpflichtet sein, digitale Grundaufzeichnungen nach vordefinierten technischen Vorgaben zu machen und auf einem Speichermedium unveränderbar zu sichern.

Die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes begründet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) insbesondere damit, dass technische Manipulationen von Kassendaten im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung – wenn überhaupt – nur mit einem hohen Aufwand feststellbar sind. Allerdings sah sich der Gesetzgeber gezwungen, den ursprünglichen Entwurf anzupassen, hat doch gerade der Bundesrat in Abrede gestellt, dass die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich einen wirksamen Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen bieten. Auch zahlreiche Interessengruppen und Verbände meldeten Kritik an, so wurden etwa alleine die für die deutsche Wirtschaft geschätzten Einführungskosten mit rund einer halben Milliarde Euro veranschlagt. 

In diesem Praxis-Artikel werden die Neuregelung im Detail vorgestellt und aufgezeigt, welche Änderungen sich nicht nur für bargeldintensive Branchen ergeben werden, welches Instrumentarium der Finanzverwaltung künftig zur Verfügung steht und welche Übergangsfristen gelten.