Mobiles Scannen und Tax Compliance

Während die Digitalisierung von Papierbelegen durch stationäre Scanner im Unternehmen inzwischen nahezu einen Standardprozess darstellt, entstehen mit der Verbreitung mobiler Endgeräte wie Smartphones oder Tablets neue Anwendungsszenarien in diesem Kontext.

Damit einhergehende Anwendungsfälle, wie das mobile Scannen von Papierbelegen werfen jedoch aus Sicht der Unternehmenspraxis die Frage auf, ob der fotografisch festgehaltene Beleg auch steuerlich anerkannt wird und letztlich die Vorgaben an eine Tax Compliance uneingeschränkt erfüllt werden. Im Vordergrund steht dabei stets auch die Anerkennung aus umsatzsteuerlicher Sicht und die damit einhergehende Berechtigung zum Vorsteuerabzug.

Während diese Fragestellung beim stationären Scannen spätestens seit Erscheinen der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ beantwortet ist, bringt das sogenannte „Mobile Capturing“ neue Aspekte mit sich. Dieser Beitrag widmet sich der Frage, inwieweit die in den GoBD konstatierten Anforderungen auf das mobile Scannen übertragbar sind.