Pauschalpreis schützt nicht immer vor Nachforderung!
Real Estate Praxistipp: OLG München, Urteil vom 17.09.2019, 28 U 945/19 Bau; nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH-Beschluss vom 15.04.2020, Az. VII ZR 232/19, rechtskräftig
11.11.2020 — Ein Bauvorhaben zu einem fixen Pauschalpreis zu vergeben, erleichtert dem Bauherrn die Kalkulation seiner Kosten. Denn die Höhe der zu zahlenden Vergütung steht mit Unterzeichnung des Bauvertrages, in dem die pauschale Summe beziffert ist, fest. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu diesem...