Keine wirksame Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erstverwalter des Bauträgers
Real Estate Praxistipp zu Urteil des OLG München vom 24.04.2018, Az. 28 U 3042/17 Bau
06.08.2018 — Gibt der Bauträger in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass er den ersten Hausverwalter bestellen darf und dieser das Gemeinschaftseigentum im Namen der Käufer abnehmen soll, ist die entsprechende Klausel unwirksam. Die Abnahme, die ein solcher Erstverwalter durchführt, ist...