Mittelstandspreis BAYERNS BEST 50 des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
PSP München übernimmt 2018 die verantwortungsvolle Rolle als Juror
Bereits zum 17. Mal wird in diesem Jahr die renommierte Auszeichnung BAYERNS BEST 50 vom Bayerischen Wirtschaftsministerium an besonders erfolgreiche Unternehmen aus dem Freistaat Bayern vergeben. Im Rahmen des Wettbewerbs werden besonders wachstumsstarke, zukunftsfähige und erfolgreiche Unternehmen gesucht. Dabei haben die Unternehmen bis zum 23. März 2018 Zeit, Ihre Bewerbung einzureichen. Die feierliche Preisverleihung durch die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner findet dann zwei Monate später, am 23. Juli 2018, auf Schloss Schleißheim statt.
In diesem Jahr übernimmt die interdisziplinäre Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner (PSP München) die verantwortungsvolle Rolle als Juror bei BAYERNS BEST 50 und unterstützt das Ministerium bei der Durchführung des Wettbewerbs sowie der Auswahl der diesjährigen Preisträger für den Mittelstandspreis.
„Wir freuen uns sehr, das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie mit unserer Expertise im Bereich mittelständischer und inhabergeführter Unternehmen zu unterstützen und freuen uns auf hoffentlich zahlreiche, interessante Bewerbungen“, betont Dr. Christian Eschner, verantwortlicher Juror und Partner bei PSP München.
Bewerbungen zur Teilnahme an BAYERNS BEST 50 sind bis zum 23. März 2018 online unter www.psp.eu/bb50 möglich!
Ansprechpartner für Ihre Fragen:
WP/StB Dr. Christian Eschner, Partner
Projekt-Büro Bayerns Best 50
Sandra Weber
Tel.: +49 89 38172-249
E-Mail: bb50@psp.eu
Web: www.psp.eu/bb50
Über Peters, Schönberger & Partner:
Peters, Schönberger & Partner (PSP München) hat sich seit der Gründung im Jahr 1979 zu einem umfassenden Dienstleister in den Bereichen Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Family Office entwickelt. PSP berät mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen, Stiftungen und Non-Profit-Organisationen, Privatpersonen sowie Private Equity-Gesellschaften in allen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.