Nach dem Omnibus: Neue Klarheit zur CSRD ab 2026
Die EU hat mit der Veröffentlichung der finalen Änderungsrichtlinie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD endlich Klarheit über den künftigen Anwenderkreis geschaffen. Für rund 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen entfällt damit die gesetzliche Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. In unserem Webinar erläutern wir gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der Sustainable AG Unternehmensberatung, die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem zeigen wir auf, welche Handlungsoptionen Unternehmen haben, die trotz entfallener CSRD-Berichtspflicht nachhaltige Informationen erheben und veröffentlichen wollen, insb. den VSME Standards.