Partner der Kanzlei, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Co-Autoren:
Erfolgreiche Unternehmen sind zumeist auch wachstumsstarke Unternehmen. Aus dem Wachstum ergibt sich jedoch zugleich ein ständig steigender Finanzbedarf sowie ein stetig zunehmendes Vorfinanzierungsvolumen für Betriebsflächen, Maschinen oder das Netto-Umlaufvermögen. Zusätzlich fordert die Digitalisierung und die daraus erforderlichen Anpassungen von Prozessen und Geschäftsmodellen ihren finanziellen Tribut. Sind eigene Mittel im Gesellschafterkreis begrenzt oder nicht vorhanden, suchen erfolgreiche Unternehmen häufig auch nach Alternativen in Form externer Geld- oder Kreditgeber. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten der Wachstumsfinanzierung gehen jedoch zumeist mit nicht unerheblichen Nachteilen für das Unternehmen bzw. die Gesellschafter einher:
Um diese Nachteile zu vermeiden, wird das Wachstum nicht selten so weit „gedrosselt“, dass die „reduzierte“ Expansion ausschließlich oder zumindest zu einem großen Teil aus eigenen Mitteln bzw. eigenen Nettoüberschüssen bestritten werden kann. Sind die eigenen Mittel stark limitiert, so wird häufig Wachstumspotenzial verschenkt, welches auch später nicht mehr aufgeholt werden kann. Spätestens hier stellt sich aus strategischer Sicht die Frage nach der richtigen Rechtsform. Konkret sind Überlegungen anzustellen, inwieweit sich gegebenenfalls die Rechtsform des Unternehmens vorteilhaft in Bezug auf eine Finanzierung aus eigenen kumulierten Überschüssen (bzw. aus thesaurierten Gewinnen) auswirken kann.
Als Hilfestellung und zur Erstindikation hat PSP einen typisierenden Vergleich zwischen der Rechtsform der Kapitalgesellschaft (z. B.: GmbH, AG, SE, Familienstiftung) und der Rechtsform der Personengesellschaft (z. B.: GmbH & Co. KG, KG, OHG, Einzelunternehmen) vorgenommen, welcher auf den Cashflow nach Steuern und damit auf das interne – für Wachstum zur Verfügung stehende – Finanzierungspotenzial abstellt.
Der PSP-Fachartikel zur Wachstumsfinanzierung aus eigenen Mitteln steht Ihnen zum Download zur Verfügung.