Aberkennung der Gemeinnützigkeit: Was nun?

Der Verlust der Gemeinnützigkeit ist für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und gGmbHs der „Gau“. Was zuvor nur aus der Presse bekannt war, kann im Rahmen der Veranlagung oder einer Betriebsprüfung schreckliche Wirklichkeit werden!

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit kann nicht nur zu hohen Steuernachzahlungen und erheblicher Spendenhaftung führen, sondern es kann auch die Rückforderung staatlicher oder anderer Förderungen drohen. Wenn die Gemeinnützigkeit aberkannt bleibt, können zudem an Mitglieder und Spender keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt werden.

Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Möglichkeiten zur Verhinderung des Wegfalls der Gemeinnützigkeit bzw. zu deren Wiedererlangung bestehen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem NPO Video-Guide.