Due Diligence Prüfung

Integraler Bestandteil einer Unternehmenstransaktion

Due Diligence Prüfungen sind integrale Bestandteile der meisten Unternehmenstransaktionen. Neben einer Financial Due Diligence stehen regelmäßig eine Tax Due Diligence, Legal Due Diligence und Commercial Due Diligence im Vordergrund und tragen zu einer Verringerung der in jeder Unternehmenstransaktion innewohnenden Unsicherheit bei.

Der Begriff Due Diligence Prüfung wurde im deutschsprachigen Raum aus dem Englischen übernommen und bedeutet übersetzt „Sorgfältige Prüfung“. Zweck der Sorgfältigkeitsprüfung ist die Identifikation von Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken eines möglichen Übernahmekandidaten bei Unternehmenstransaktionen. Nahezu jede Unternehmenstransaktion wird von einer Due Diligence Prüfung begleitet, die sich in den meisten Fällen in zwei Phasen teilt. Einer „Red Flag Due Diligence“ und einer „Confirmatory Due Diligence“.

Zu Beginn der Transaktionssphase identifiziert eine „Red Flag Financial Due Diligence“ mögliche Dealbreaker, also Sachverhalte, die einen wesentlichen Einfluss auf die Investitionsentscheidung des Käufers haben. Als mögliche Dealbreaker können z.B. wesentlich überbewertete Vermögensgegenstände (insbesondere Vorräte) angesehen werden, die Unterlassung von wesentlichen Rückstellungsbildungen sowie andere nicht ordnungsgemäß bilanziell abgebildete Risiken. Ebenfalls können in der Vergangenheit unterlassene Investitionen oder Instandhaltungen der betrieblichen Infrastruktur (Gebäude, Maschinen, u.ä.), ergebnisbeeinflussende Sondereffekte oder aber negative Geschäftsentwicklungen im Jahr der geplanten Transaktion sein. Der finale Abschnitt der Transaktionsphase wird durch die „Confirmatory Due Diligence“ begleitet, der genaueren Verifizierung der Annahmen durch das Management und der Erwartungshaltung des Käufers durch vertiefte Prüfungen und Analysen in Einzelfällen.

Mit einer Due Diligence Prüfung soll Sicherheit dazu gewonnen werden, dass Annahmen und Voraussetzungen, auf die sich ein Kaufangebot bezieht, zutreffend sind und alle wesentlichen Risiken identifiziert wurden bzw. etwaige Risiken durch adäquate Garantien oder Freistellungen im Unternehmenskaufvertrag berücksichtigt werden. Der eigentliche Auftragsinhalt ist in Deutschland weder normiert, noch hat sich eine Normierung in der Praxis herausgebildet. Vielmehr basiert der Untersuchungsinhalt auf einer vertraglichen Grundlage mit dem Unternehmenskäufer, worüber die geschuldeten Aufgabenbereiche hinreichend definiert werden.

Auftraggeber kann sowohl der Unternehmenskäufer sein, somit wird von einer Buy Side Due Diligence gesprochen, als auch der Unternehmensverkäufer, dann handelt es sich spiegelbildlich um eine Sell Side oder Vendor Due Diligence. Eine höhere Praxisrelevanz kommt erfahrungsgemäß der Buy Side Due Diligence zu.

Due Diligence Prüfungen werden in den verschiedensten Bereichen und funktionalen Formen durchgeführt, in der betrieblichen Praxis sind vor allem folgende Typologien einschlägig:

  • Financial Due Diligence

  • Tax Due Diligence

  • Legal Due Diligence

  • Commercial Due Diligence

Financial Due Diligence

Die in der Praxis relevanten Verfahren der Unternehmensbewertung basieren auf  Finanzkennzahlen, sei es im Rahmen eines „Discounted Cash Flow“-Verfahrens oder einer „Multiple Bewertung“. Ausgehend von einem Prozess- und Gesellschaftsverständnis wird in der Financial Due Diligence die Verlässlichkeit und Belastbarkeit exakt dieser der Finanzkennzahlen validiert.

Entsprechend umfassen die Kernanalysen einer Financial Due Diligence insbesondere folgende Bereiche:

  • Analyse der aktuellen und zukünftigen Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage

  • Margenanalyse sowie Identifizierung der größten Kunden und Lieferanten

  • Analyse des „Net Working Capitals“ und „Net Debt“

  • Cash-Flow-Analysen

Die Erkenntnisse aus der Financial Due Diligence sind in der weiteren Vertragsverhandlung elementarer Bestandteil und haben maßgeblichen Einfluss auf die Berechnung des Kaufpreises. Zudem ergeben sich nicht selten Optimierungspotentiale und Möglichkeiten einer besseren Integration des Zielunternehmens.

Tax Due Diligence

Über die Tax Due Diligence können im Rahmen von Transaktionen verschiedene Ziele verfolgt werden, was die steuerliche Würdigung des gesamten Zielunternehmens für die Vergangenheit als aber auch die steuerliche Würdigung der Transaktionsstruktur inklusive der Finanzierungsform betrifft.

Im Rahmen der Tax Due Diligence erfolgt im Wesentlichen eine Analyse der steuerlichen Risiken für die Vergangenheit (aber auch für die Zukunft). Den Ausgangspunkt bildet typischerweise die Steuerbilanz des Unternehmens. Bei global tätigen Unternehmen stehen regelmäßig Themen wie Verrechnungspreise oder die Mehrwertsteuer im Fokus. Eine intensive Tax Due Diligence ermöglicht die Abschätzung potenzieller Risiken aus künftigen Betriebsprüfungen. Entsprechend lassen sich diese im Rahmen der Kaufpreisbemessung (unter Einschluss von möglichen Sicherheiten) berücksichtigen sowie über Garantie- und Freistellungsklauseln abbilden.

Legal Due Diligence

Bei der Legal Due Diligence stehen die rechtlichen Strukturen des Zielunternehmens im Mittelpunkt. Der Schwerpunkt der Prüfung orientiert sich hierbei vor allem an der Struktur des Zielunternehmens und der Branche, in der es sich bewegt. Häufige Prüfungspunkte sind hierbei die arbeitsrechtlichen Verhältnisse, Beziehungen zu Kunden und Lieferanten, vermehrt aber auch Fragen zur Compliance unter IT- oder Datenschutzgesichtspunkten.

Als einer der Hauptaspekte der rechtlichen Überprüfung stehen – zumindest bei einem Share Deal – die Eigentumsverhältnisse auf Gesellschafterebene im Vordergrund. Mögliche Verflechtungen von Tochtergesellschaften, Beteiligungsverhältnisse sowie steuerlich motivierte Vehikel werden bewertet und dem Unternehmenskäufer aufgezeigt. Dies dient insbesondere dazu, den tatsächlichen Transaktionsumfang abschätzen zu können und mögliche außerhalb des Einflusses des späteren Käufers liegende Einheiten und deren Verbindung zum Transaktionsobjekt zu identifizieren.    

Bei der Bewertung der Eigentumsverhältnisse auf Gesellschaftsebene stehen einzelne Vermögenswerte auf dem Prüfstand. Mögliche Verpfändungen, Absicherungen von Lieferantendarlehen oder Leasing-Verhältnisse werden in diesem Schritt gewürdigt. Ergänzend werden die Vertragsbeziehungen auf sog. „Change of Control-Klauseln“ untersucht, also in aller Regel für das Zielunternehmen nachteilige Kündigungsrechte von Vertragspartnern aufgrund der angestrebten Transaktion.     

Commercial Due Diligence

Die Commercial Due Diligence – auch Market Due Diligence genannt – fokussiert auf die Analyse der zukünftigen Entwicklung und Nachhaltigkeit des Zielunternehmens sowie ihres Geschäftsmodells auf den jeweils relevanten Märkten. Hierfür ist ein ausführliches Verständnis zum Geschäftsmodell, den Produkten und Dienstleistungen, einer möglichen Abhängigkeit der zukünftigen Entwicklung vom Verkäufer/Gründer, des Marktumfelds sowie den Kundenbeziehungen und der Lieferantensituation erforderlich. Letztlich dient die Commercial Due Diligence dazu, Sicherheit darüber zu erlangen, ob und in welcher Form das aktuelle Geschäftsmodell des Targets auch für die Zukunft trägt und welche erforderlichen Anpassungen gegebenenfalls zu einer erfolgreichen Gestaltung der unternehmerischen Zukunft erforderlich sind. Hieraus lassen sich schließlich die ökonomischen bzw. finanziellen Implikationen ableiten.

Wesentlicher Bestandteil dieser Due Diligence ist eine umfassende Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken, auch bekannt als „SWOT-Analyse“. Im Mittelpunkt steht die Bewertung und Analyse der späteren Erreichbarkeit von Umsatz- und Ergebnisprognosen; die historische Ertragslage gilt dabei als Indikator und Ausgangspunkt, steht aber nicht im Mittelpunkt. Aufgrund von hohen Schnittmengen mit der Financial Due Diligence sind die funktionalen Formen oft eng verzahnt und bauen aufeinander auf, denn die Finanzzahlen eines Unternehmens bilden das operative Geschäft entsprechend ab.

PSP-Empfehlung

Unternehmenstransaktionen erfordern einen hohen Koordinationsaufwand. Zur Vermeidung von Schnittstellenverlusten ist es ratsam die komplette Due Diligence Prüfung an erfahrene Berater auszulagern, die  über eine langjährige Projekterfahrung verfügen. Peters, Schönberger & Partner als interdisziplinäre Kanzlei, bietet einen ganzheitlichen Ansatz und begleitet Sie professionell und persönlich über alle Phasen einer Unternehmenstransaktion.