Tue Gutes und rede darüber! – Gemeinwohlengagement als Kommunikationsstrategie

Praxistipp Stiftungen/NPO

In diesem aktuellen PSP-Praxistipp erfahren Sie, dass der Mittelstand gemeinnützige Körperschaften für ihre Kommunikationsstrategie nutzen kann.

Die Global Player machen es vor: Weltmarken wie McDonald`s und Siemens nehmen mit unternehmensnahen gemeinnützigen Stiftungen, Vereinen oder Kapitalgesellschaften seit langem gesellschaftliche Verantwortung wahr. Zugleich nutzen sie diese Rechtsformen im Rahmen ihrer Kommunikationsstrategie, um den steigenden Erwartungen ihrer Kunden und Mitarbeiter gerecht zu werden, sich als Good Corporate Citizen für das Allgemeinwohl einzusetzen. Die damit verbundene soziale Verantwortung gehört indes heute auch zum Selbstverständnis vieler mittelständischer Unternehmen, die Corporate Social Responsibility (CSR) gezielt als Mittel der Unternehmenskommunikation einsetzen. Hierunter versteht man die freiwillige Beachtung sozialer, ökologischer, wirtschaftsethischer sowie allgemein gesellschaftlicher Belange eines Unternehmens bei der Verfolgung seiner betriebswirtschaftlichen Ziele.

Nutzen Sie gemeinnützige Stiftungen, Vereine oder GmbHs und stellen Sie Ihr Licht damit auf den Scheffel!

Die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen spielt für das Marketing vieler Mittelständler eine zunehmend wichtige Rolle. Rechtlich ist es in der Regel auch ohne Weiteres zulässig, in gemeinnützige Körperschaften zu „investieren“, sei es klassisch mit Spenden und Sponsoring oder dem aktuellen Trend folgend durch Gründung unternehmensnaher gemeinwohldienlicher Organisationen. Beides kann sich bei geschickter Gestaltung für das Unternehmen steuergünstig auswirken (v. a. durch abzugsfähige Betriebsausgaben oder Spenden) und zugleich auf die speziellen Anforderungen des mittelständischen Unternehmens zugeschnitten werden. Die steuerbegünstigt verfolgbaren Zwecke erweisen sich als überaus vielfältig: Ob Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe oder Bildung und Erziehung – das alles und viel mehr kann gefördert werden! Viele Mittelständler nutzen diese breite Klaviatur zur Umsetzung ihrer sozialen Anliegen – und dies meist ohne nennenswerten zusätzlichen Aufwand!

Gehen Sie mit Ihrem CSR-Vehikel auf Tuchfühlung und behalten Sie die Kontrolle!

Sofern das CSR-Vehikel z. B. als steuerbegünstigte Stiftung, Verein oder GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit erhält, muss das Unternehmen keineswegs die Zügel aus der Hand geben. Fällt die Wahl etwa auf eine gGmbH, kann der fortbestehende Einfluss des Unternehmens auf das CSR-Vehikel durch eine Mehrheitsbeteiligung gesichert werden. Fällt die Wahl auf einen Verein oder eine Stiftung, können der Einfluss des Unternehmens durch Besetzungsrechte verfolgt und personelle und fachliche Schnittstellen zum Unternehmen gelegt werden. Letztlich ist es in bestimmten Konstellationen – z. B. bei Kinderlosigkeit oder anderen Nachfolgeschwierigkeiten – nicht einmal ausgeschlossen, die steuerbegünstigte Körperschaft zu einem späteren Zeitpunkt für die Sicherung der Unternehmensnachfolge fruchtbar zu machen.

PSP-Praxistipp:

Verleihen Sie Ihrem sozialen Engagement mittels gemeinnützigen Organisationen eine eigene Note! Nutzen Sie Stiftungen, Vereine und gGmbHs als Kommunikationstools. Bespielen Sie die bunte Palette der Gemeinnützigkeit. Kurzum: Tun Sie Gutes und reden Sie darüber! Wir unterstützen Sie hierbei gerne.