Der neue Lagebericht – “typische“, „fremde“ und „nicht prüfbare“ Angaben!

Mit dem Prüfungsstandard IDW PS 350 n. F., der in der Regel für Geschäftsjahre mit Beginn ab 1. Januar 2019 gilt, wurde die Prüfung des Lageberichts und damit auch dessen Erstellung für aufstellungspflichtige Unternehmen neu geregelt. Diese Neuregelungen gelten auch für Non-Profit-Organisationen, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Verpflichtung bzw. freiwillig einen Lagebericht in Übereinstimmung mit dem HGB aufstellen.

Der neue Prüfungsstandard unterscheidet zwischen prüfungspflichtigen lageberichtstypischen sowie nicht prüfungspflichtigen lageberichtsfremden Angaben. Im Lagebericht sollte daher eine klare Abgrenzung zwischen diesen Angaben bzw. eine entsprechende Kenntlichmachung der lageberichtsfremden Aussagen erfolgen. Lageberichtstypische Angaben sind Angaben, die entweder gesetzlich oder durch den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) gefordert sind, wie z. B. die Prognose-, Chancen- und Risikoberichterstattung. Lageberichtsfremde Angaben hingegen sind Angaben, die weder gesetzlich noch durch DRS 20 vorgeschrieben sind, hierzu zählen u. a. umfassende Berichte zu Nachhaltigkeitsaspekten einer Non-Profit-Organisation.

Mangels geeigneter Kriterien sollten nicht prüfbare Angaben, wie etwa vage Beschreibungen oder „Marketingaussagen“ für Werbezwecke, vermieden bzw. umformuliert werden, da diese im Rahmen von lageberichtstypischen Angaben andernfalls ein Prüfungshemmnis darstellen und je nach Bedeutung und Wesentlichkeit auch eine Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks nach sich ziehen können.

Es ist daher – insbesondere bei in der Vergangenheit sehr umfangreichen Lageberichtserstattungen – empfehlenswert, sich mit dem Abschlussprüfer rechtzeitig über den Umgang mit lageberichtsfremden Angaben sowie über die Anpassung bzw. Entfernung von nicht prüfbaren Angaben abzustimmen. Idealerweise geschieht dies bereits vor Aufstellung des Lageberichts, ggfs. auch unter Einbeziehung des zuständigen Aufsichtsorgans.