Spenden aus exotischen Gefilden: Segen oder Fluch?

Erreichen spendensammelnde Organisationen eine gewisse Größe, sind sie häufig in der Lage, ihre Fundraising-Aktivitäten zu verfeinern und zu professionalisieren. In einer globalisierten Welt gehört dazu u. a. das gezielte Einwerben von Mitteln in ausländischen Staaten. Oftmals kann auf einen Fördererkreis von Auswanderern und „Expats“ aufgebaut werden.

Zudem erhalten Non-Profit-Organisationen nicht selten auch Zuwendungen aus solchen Ländern angeboten, zu denen bislang überhaupt kein Bezug besteht oder die geradezu als „Oasenstaaten“ bekannt sind. Es ist auch keine Seltenheit, dass auf Spendenkonten, die im Internet veröffentlicht sind, Geldeingänge verzeichnet werden, deren Anlass und Herkunft weitgehend unklar bleiben. Bisweilen sollen Steuerbetrüger es sogar versucht haben, sich durch eine (ggf. anonyme) Spende ihres einst ins Ausland transferierten Schwarzgelds gleichsam von ihrem Vergehen „reinzuwaschen“. In Zeiten, in denen (Tax) Compliance groß geschrieben wird, fragen sich die Verantwortlichen auf Empfängerseite in zunehmendem Maße, ob eine „Nachforschungspflicht“ besteht und solche Zuwendungen ohne viel Federlesens überhaupt angenommen werden dürfen.

Der Generalverdacht des Dubiosen, in den Spenden aus dem Ausland bisweilen geraten, rührt daher, dass die Annahme solcher Zuwendungen nach § 25 Abs. 2 Nr. 3 des Parteiengesetzes stark eingeschränkt ist. Non-Profit-Organisationen sind jedoch keine politischen Parteien. Daher sollte stets geprüft werden, ob für die Entgegennahme von Spenden aus dem Ausland besondere Melde- und Identifizierungspflichten bestehen und unter welchen Voraussetzungen solche Zuwendungen angenommen werden dürfen oder sogar angenommen werden müssen.