Mietrecht in der Corona-Krise

Praxishinweise für Vermieter und Mieter

Der Schutz vor einer Ausbreitung des Corona-Virus fordert die Schließung zahlreicher Gewerbebetriebe für einen derzeit nicht absehbaren Zeitraum. Inzwischen ist dies nahezu flächendeckend hoheitlich angeordnet. Ist in einem solchen Fall die Miete für Gewerbeflächen weiter wie vereinbart zu entrichten? In der Öffentlichkeit scheint sich die Annahme festgesetzt zu haben, in der gegenwärtigen Situation sei die Miete gemindert oder gestundet. Das ist nach der derzeitigen Rechtslage aber nicht der Fall.

Der Praxishinweis zum Thema "Mietrecht in der Corona-Krise" gibt sowohl Mietern als auch Vermietern einen umfassenden Überblick zu ihren Rechten und Pflichten während und nach der Ausnahmesituation der Corona-Krise.

Dieser Fachbeitrag von Rechtsanwalt und PSP-Partner Dr. Christian Wiggers wurde von der DWS Steuerberater Medien AG als Praxishinweis veröffentlicht.