Partner der Kanzlei, Rechtsanwalt.
Co-Autoren:
In diesem aktuellen Praxis-Artikel werden die wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfs zur geplanten Reform des Stiftungsrechts dargestellt.
Die lange erwartete, geradezu ersehnte Reform des im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Stiftungsrechts nimmt konkrete Formen an: Das Bundesministerium für Justiz hat am 28. September 2020 einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ vorgelegt. Wesentliche Ziele des Entwurfs sind
Und endlich, endlich soll ein
Weitere wichtige neue Gesetzesregelungen oder -änderungen:
Der Referentenentwurf enthält zahlreiche, schon lange eingeforderte Verbesserungen und Neubestimmungen. Er ist nach unserem Verständnis allerdings noch nicht vollständig, da § 82 b BGB neu, auf den das neue Stiftungsregistergesetz verweist, fehlt. Es wird deshalb wohl noch ein überarbeiteter Entwurf folgen. Der Referentenentwurf wurde zur Anhörung an die Verbände weitergeleitet. Erkenntnisse daraus werden gegebenenfalls in den folgenden Regierungsentwurf einfließen. Sofern die Stiftungsrechtsreform von Bundestag und danach vom Bundesrat beschlossen wird, wäre mit der Einführung des Gesetzes zum 01.01.2022 und mit der Einführung des Stiftungsregisters zum 01.01.2025 zu rechnen. Entsprechend sind dann auch die Stiftungsgesetze der Länder anzupassen.
Weitere Informationen finden sich im PSP-Leitfaden "Die Stiftungsrechtsreform". Neben einer Einführung in die Stiftungsrechtsreform findet sich dort etwa ein (synoptischer) Überblick über die bislang vorliegenden Gesetzentwürfe im Vergleich mit dem geltenden Recht. Der PSP-Leitfaden "Die Stiftungsrechtsreform" wird entsprechend dem Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens laufend ergänzt und schließlich die neue Rechtslage nach dem „Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ ausführlich erläutern.