Die Stiftungsrechtsreform 2021

Drei Jahre nach dem „Diskussionsentwurf“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ hat der Bundestag am 24. Juni 2021 das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ beschlossen, dem der Bundesrat am 25. Juni 2021 zugestimmt hat. Es ist die weitreichendste Reform des Stiftungsrechts seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches 1900, die zudem zu einer Bereinigung der  Landesstiftungsgesetze führen wird.

Das Gesetz tritt zeitversetzt in Kraft, in seinem stiftungsbezogenen Hauptteil am 1. Juli 2023 und in seinem stiftungsregisterbezogenen Teil zum 1. Januar 2026.

PSP München freut sich über das Erscheinen des neuen Buches "Stiftungsrechtsreform 2021" von Prof. Dr. Manfred Orth und Dr. Matthias Uhl. Das Buch stellt eine umfassende Analyse des Stiftungsrechts dar und ist damit eine aktuelle Hilfe für die Stiftungsrechtspraxis.

Es ist hervorgegangen aus der PSP-Online-Ausgabe „Die Stiftungsrechtsreform – Ein Leitfaden für die Stiftungspraxis“, mit der wir Sie bereits im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens informiert haben. PSP wird Sie auch künftig über weitere Entwicklungen im Stiftungsrecht (s. Randnummer 17, 22, 23) unter www.psp.eu/npo informiert halten.

Das Buch ist im Verlag Dr. Otto Schmidt erschienen und hier erhältlich: www.otto-schmidt.de/stiftungsrechtsreform-2021