EU-Kommission verabschiedet Delegierten Rechtsakt

Die Europäische Kommission hat am 4. Juli 2025 einen Delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/852) angenommen. Ergänzend wurde ein Q&A veröffentlicht und neue Anhänge – u. a. gestraffte Meldebögen bereitgestellt. Damit setzt sie die im Februar vorgeschlagenen Regeländerungen um, die zuvor öffentlich konsultiert wurden und bis zum 26. März 2025 kommentiert werden konnten.

Die wichtigsten Erleichterungen im Überblick:
  • Reduzierung der Datenpunkte

  • Einführung von Wesentlichkeitsschwellen (sog. „de minimis thresholds“): Aktivitätsbestandteile gelten als “unwesentlich”, wenn sie pro KPI unter 10 % liegen. Für diese entfällt die Taxonomiefähigkeits-/konformitätsprüfung – sie müssen lediglich separat berichtet werden.

  • Streichung der Meldebögen zu Aktivitäten mit Bezug zu fossilen Gasen und nuklearen Tätigkeiten

  • Vereinfachtes DNSH-Verfahren für das Umweltziel „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“

Zeitlicher Ablauf & Anwendung

Nach der heutigen Verabschiedung beginnt eine viermonatige Prüf- und Widerspruchsfrist durch das Europäische Parlament und den Rat (mit möglicher Verlängerung um weitere zwei Monate). Der Rechtsakt tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2026 für das Berichtsjahr 2025, jedoch mit dem Wahlrecht der Erstanwendung ab dem Berichtsjahr 2026.