Fragen an Timm Müller
Die deutsche Filmbranche steht vor technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen: Steigende Kosten, sinkende Budgets und eine schwierige Auftragslage bereiten Sorgen. Zwar wurde die Filmförderung aufgestockt und die Förderquote erhöht, das erhoffte Steueranreizmodell bleibt jedoch aus. Erschwerend kommt hinzu, dass die Erhöhung an eine Investitionsverpflichtung der Streamer sowie den Rechterückbehalt der Produzenten geknüpft ist.
Welche aktuellen Markttrends sind erkennbar?
Die Strukturen, die sich über die Jahre aufgebaut haben, sind für viele Unternehmen zu schwerfällig geworden. Sinkende Margen stehen sowohl gestiegenen Produktionskosten als auch gestiegenen Overheadkosten gegenüber. Dazu kommt die derzeitige Auftragslage. Diese Kombination sorgt bei vielen Unternehmen aus der Filmbranche für getrübte Zukunftsstimmung und führt zu einer Belastung der derzeitigen wirtschaftlichen Lage. Auch Konsolidierungen im Markt sind durch diese Entwicklung nicht auszuschließen.
Beeinflusst die Förderreform die Bilanzierung?
Die Förderreform wird an der bisherigen Bilanzierungspraxis der Unternehmen nichts ändern. Es gibt weiterhin die Unterscheidung zwischen Zuschüssen, herstellungskostenbezogenen Zuschüssen sowie bedingt rückzahlbaren Förderdarlehen. Der Rechterückbehalt der Produzenten wirft Fragen der Bilanzierung und insbesondere auch der Bewertung dieser zurückbehaltenen oder zurückfallenden Rechte auf – eine echte Auftragsproduktion wird seltener. Somit gewinnt die Frage der Zuordnung zum Anlage- und Umlaufvermögen und der daraus resultierenden Auswirkung auf die steuerliche Gewinnermittlung weiter an Bedeutung.
Was ist steuerlich in den nächsten Jahren zu beachten?
Die Mindestbesteuerung wird allem Anschein nach so bestehen bleiben. Allerdings gilt derzeit eine höhere Verlustnutzungsquote für die Körperschaftsteuer. Zudem wird der Körperschaftsteuersatz ab 2028 schrittweise abgesenkt von derzeit 15 % auf 10 % bis 2032. Unternehmen sollten daher sorgfältig abwägen, ob eine aktuell verstärkte Verlustnutzung vorteilhafter ist oder ob eine künftige Entlastung durch sinkende Steuersätze größere Vorteile bringt.