Inanspruchnahme der neuen deutschen F&E-Steuergutschrift
Erhöhung der Fördermittel auf bis zu 1 Mio. EUR pro Unternehmen und pro Geschäftsjahr
Die Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurde am 1. Januar 2020 eingeführt. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen alle Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen, unabhängig von ihrer Größe, Branche, Rechtsform oder finanziellen Situation von der Steuergutschrift profitieren können, indem sie zusätzliche Liquidität erhalten. Wir stellen Ihnen die F&E-Steuergutschrift im Folgenden vor und zeigen Ihnen, wie Sie effizient davon profitieren können.
Was ist die F&E-Steuergutschrift?
Die F&E-Steuergutschrift von bis zu 1.000.000 EUR pro Steuerjahr wird wie eine Steuervorauszahlung auf die Steuerschuld angerechnet bzw. bei der nächsten Steuerveranlagung auf die Steuererstattung angerechnet und führt somit unabhängig von der finanziellen Situation des Unternehmens zu zusätzlicher Liquidität. Sofern die Voraussetzungen für die Anrechnung erfüllt sind, hat das Unternehmen einen Rechtsanspruch auf die Anrechnung.
Zu den förderfähigen Projekten gehören FuE-Projekte in den Bereichen "Grundlagenforschung", "industrielle Forschung" oder "experimentelle Entwicklung". Die FuE-Definition der OECD, an der die deutschen Behörden die Förderfähigkeit messen sollten, ist weit gefasst. Neben den klassischen FuE-Bereichen der Natur- und Ingenieurwissenschaften nennt die OECD auch Beispiele für FuE, die von IT-Unternehmen oder im Bereich der Sozialwissenschaften, z. B. von Bildungseinrichtungen, durchgeführt werden. Förderfähige FuE-Projekte können unabhängig oder in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Ausgaben für Auftragsforschung können nur auf der Ebene des auftraggebenden Unternehmens steuerlich geltend gemacht werden.
Die Höhe der Steuergutschrift errechnet sich aus der Summe von 25 % der Lohnkosten, die für FuE-Personal im Rahmen interner FuE-Projekte angefallen sind, und 60 % der Ausgaben für Auftragsforschung. Die Projekte müssen von einer zentralen Behörde daraufhin geprüft werden, ob sie für die Steuergutschrift in Frage kommen. Die Beurteilungsbescheinigung dient dann als Nachweis der Berechtigung für den jährlichen Antrag auf die tatsächliche Steuergutschrift bei den lokalen Steuerbehörden und kann von den lokalen Steuerbehörden nicht angefochten werden.
Weitere Informationen, z.B. zur Finanzierung von F&E-Aktivitäten von Körperschaften oder Einzelunternehmen, finden Sie in unserem News-Artikel zum Gesetzesentwurf für die Steuergutschrift, der unverändert verabschiedet wurde. Alternativ können Sie sich auch direkt an den Autor dieses Artikels wenden.
Hintergrund der Erhöhung des Höchstbetrags der Steuergutschrift
Aufgrund eines Steuergesetzes, das vor kurzem eingeführt wurde, um die Folgen der Coronavirus-Pandemie zu mildern, wurde die maximale F&E-Steuergutschrift, die jährlich beantragt werden kann, von 500.000 EUR auf 1.000.000 EUR für jedes (nicht verbundene) Unternehmen pro Geschäftsjahr verdoppelt. Diese vorübergehende Erhöhung gilt für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2026.
Das F&E-Steuergutschriftengesetz wurde - aufgrund des EU-Beihilferechts - zunächst mit einer Befristung bis zum 30. Juni 2020 in Anspruch genommen. Da die Europäische Kommission das FuE-Steuergutschriftengesetz am 26. Juni 2020 genehmigt hat, könnte diese Befristung aufgehoben werden.
Wie wird geprüft, ob ein Projekt für die FuE-Steuergutschrift in Frage kommt?
Ab (Spät-)Sommer dieses Jahres sollte es möglich sein, die Prüfung der Förderfähigkeit von (geplanten und bereits laufenden) FuE-Projekten elektronisch zu beantragen. Das positive Ergebnis einer solchen Prüfung ist eine Voraussetzung dafür, dass die Steuerpflichtigen die FuE-Steuergutschrift jährlich bei den lokalen Finanzbehörden beantragen können. Die Förderfähigkeit wird von einer zentralen Stelle geprüft, die dem Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstellt ist. Die Bearbeitungszeit für die Prüfung der Anspruchsberechtigung wird voraussichtlich etwa drei Monate betragen. Vor allem in der Anfangsphase kann die Bearbeitung aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl von Anträgen länger dauern. Für die Beantragung einer Förderfähigkeitsprüfung ist es nicht erforderlich, dass die FuE-Projekte bereits begonnen wurden. Ein positiver Bescheid ist für die lokalen Finanzbehörden verbindlich. Die vorstehenden Ausführungen können Managern helfen, das künftige FuE-Programm des Unternehmens zu bewerten und dabei die Steuergutschrift bereits zu berücksichtigen.
Wie wird die Grundlage für die Steuergutschrift ermittelt?
Die F&E-Steuergutschrift wird im Rahmen eines jährlichen Steuerbescheids der lokalen Steuerbehörden bewertet. Diese Bewertung basiert auf der vorherigen Beurteilung der Förderfähigkeit der Projekte sowie auf deren jährlichen Kosten. Der festgesetzte Betrag der jährlichen Steuergutschrift wird dann bei der nächsten Veranlagung zur Körperschafts- bzw. Einkommenssteuer mit der zu zahlenden Steuer verrechnet oder zu einer etwaigen Steuererstattung hinzugerechnet. Kürzlich hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass die Kosten, die in die Bemessungsgrundlage für die F&E-Steuergutschrift einfließen, nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelt und dokumentiert werden müssen. Auch kleine und mittlere Unternehmen müssen diese Grundsätze in vollem Umfang befolgen, was z.B. bedeutet, dass für die Arbeitszeit jedes Mitarbeiters individuelle Aufzeichnungen geführt werden müssen.
Was kann ich jetzt tun, um die F&E-Steuergutschrift zu beantragen?
Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Betriebsstätte in Deutschland Steuern zahlt, kommt es in der Regel für die Steuergutschrift in Betracht. Um optimal von der F&E-Steuergutschrift zu profitieren, könnte eine erste grobe Einschätzung der möglicherweise förderfähigen Projekte der erste Schritt sein, um zu vermeiden, dass eine Steuergutschrift für laufende Ausgaben verpasst wird, und als Vorbereitung für den Antrag auf eine Förderfähigkeitsprüfung. Darüber hinaus empfehlen wir, die laufende Buchführung für möglicherweise förderfähige Projekte zu überprüfen, damit die Grundlage für die F&E-Steuergutschrift für solche Projekte in einer Weise abgegrenzt, bestimmt und erfasst wird, die von den Steuerbehörden akzeptiert wird.
Brauchen Sie Hilfe?
Wir unterstützen Sie gerne bei allen steuerlichen und buchhalterischen Fragen im Zusammenhang mit der F&E-Steuergutschrift. Bitte zögern Sie nicht, den Autor zu kontaktieren, wenn Sie Hilfe bei der Beurteilung benötigen, wie Ihr Unternehmen und Ihre Projekte am besten von der F&E-Steuergutschrift profitieren können.