Metaverse – Business Need oder kann das weg?

Die Idee des Metaverse ist nicht neu.

Neu ist jedoch die Geschwindigkeit, mit der die Entwicklung von Metaversen in sämtlichen Branchen voranschreitet. Längst ist das Metaverse nicht nur ein Thema der Media- und Entertainmentindustrie, sondern bereits ein Tool in Industrie und Handel, um Vertriebs-, Kommunikations – und Werbemöglichkeiten anzubieten und zu beschleunigen.

Die alternative digitale Realität des Metaverse stellt dabei nicht nur eine technische Herausforderung an die Gestaltung dieser künstlichen Welten dar – es stellen sich zudem zahlreiche rechtliche Fragen in der digitalen Welt.

Was ist das Metaverse ?

Nicht zuletzt die Umbenennung des Technologiekonzerns „Facebook“ zu „Meta“ hat die Idee einer virtuellen Realität („Metaverse“) als eine Erweiterung unserer analogen Welt in den Fokus der öffentlichen Berichterstattung und Diskussion gerückt. Dabei ist der Begriff „Metaverse“ keinesfalls neu. Schon 1991 beschrieb Neal Stephenson in seinem Science-Fiction-Roman „Snow-Crash“ das Metaverse als eine Art virtuelles Abbild unserer physischen Welt, in der die Menschen mittels ihrer programmierten Avatare miteinander interagieren können.

Im Unterschied zum heutigen zweidimensionalen Internet, ist das Metaverse dreidimensional aufgebaut und ermöglicht neben interaktiven auch physische Erfahrungen. Dass es sich beim Metaverse um eine interoperable virtuelle Umgebung handeln wird, in der sämtliche individuelle Metaverse zusammengeschaltet werden, ist derzeit eher unwahrscheinlich. Aller Voraussicht nach wird das Metaverse in seiner Gesamtheit aus einer Vielfalt an Multiversen bestehen. Technisch wird das u.a. durch „Augmented Reality“ („AR“, zu Deutsch „erweiterte Realität“) umgesetzt, indem virtuelle Inhalte mit Inhalten der realen Welt „vermischt“ werden. Dabei kann der Nutzer mit Hilfe einer VR-Brille in eine 3-D-Umgebung eintauchen und sich dort frei bewegen.

Welche Metaversen gibt es?

Das Metaverse als Abbild der realen Welt bietet einen scheinbar unbeschränkten Einsatzbereich und reicht vom Erwerb digitaler Grundstücke mittels NFTs über den Besuch virtueller Musikkonzerte bis hin zu virtuellem Verreisen mittels VR-Brillen. Dabei spricht das Metaverse nicht nur Privatpersonen als Endnutzer an, sondern eröffnet insbesondere Unternehmen große Möglichkeiten. So können Unternehmen, zusätzlich zum analogen Vertrieb, ihre Produkte in einer virtuellen Umgebung bewerben und sie sogleich  in dieser Umgebung veräußern. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Modebranche. Einige Modehäuser bieten ihren Kunden bereits neben physischer Mode den virtuellen Erwerb von Mode an. Einerseits ermöglicht das dem Kunden seine Lieblingsmode sowohl in der analogen Welt als auch in der digitalen Welt mittels seines Avatars zu tragen, anderseits ergeben sich daraus für Unternehmen große Umsatzsteigerungspotentiale, indem die Reichweite der eigenen Marke sowie die Produktvielfalt um ein Vielfaches gesteigert werden können. Aber auch innerhalb einer Unternehmensstruktur eröffnen sich zahlreiche Einsatzmöglichkeiten im Metaverse. Besonders interessant für Unternehmen ist die virtuellen Version ihrer Gesellschaft im Metaverse, um darin u.a. für ihre Kunden und Mitarbeiter Showrooms, Seminar- und Eventräume einzurichten.

Welche rechtlichen Herausforderungen stellen sich?

Neben technischen Hürden bei der Entwicklung des Metaverse gibt es ebenfalls aus rechtlicher Sicht eine Vielzahl offener Fragen. Beispielsweise stellt sich bereits während der technischen Entwicklung – Stichwort „Privacy by Design“ - aus datenschutzrechtlicher Sicht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Informationen zur Mimik und Gestik bei einem Avatar rechtskonform verarbeitet werden können. Welche Daten der Nutzer dürfen im Metaverse wie verwendet werden? Welche urheberrechtlichen Anforderungen bestehen beispielsweise bei der Verwendung von fremden Bilder oder aber auch Lizenzfragen bei der Softwarenutzung. Wie sollten Design- oder Markenrechte im virtuellen Raum geschützt und wo durchgesetzt werden? Dies gilt insbesondere auch bei der Verwendung von NFTs im Metaverse. Nicht zuletzt stellen sich auch im Steuerrecht neue Fragen, wie die steuerliche Behandlung von erzielten Einnahmen durch Vermietung oder Verkauf einer virtuellen Immobilie zu erfolgen hat.