Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024: Ein Update

Deloitte und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) führen gemeinsam eine umfassende Studie zur Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch. Diese Studie beleuchtet die Berichterstattung von börsennotierten Unternehmen in den Indizes DAX, MDAX und SDAX, die bereits vollumfänglich nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichtet haben. Am 15. Mai 2025 veröffentlichten das DRSC und Deloitte einen Zwischenbericht der Auswertung der bis dahin untersuchten Berichte.

Wesentliche ESRS-Themen und Branchenverteilung

Die Analyse zeigt, dass die Anzahl der als wesentlich eingeschätzten ESRS-Themen zwischen drei und zehn liegt. Durchschnittlich wurden im DAX sieben, im MDAX und SDAX jeweils sechs ESRS-Themen als wesentlich identifiziert. Besonders häufig als wesentlich eingestuft wurden die Themen Klimawandel (E1), Unternehmensführung (G1) und Arbeitskräfte des Unternehmens (S1).

Die Berichterstattung variiert stark zwischen den Branchen. Beispielsweise wird über Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2) vor allem in den Branchen Basiskonsumgüter, Nicht-Basiskonsumgüter, Gesundheitswesen, Industrie und Grundstoffe berichtet. Über Verbraucher und Endnutzer  (S4) wird hauptsächlich in den Branchen Kommunikation, Immobilien, Basiskonsumgüter, Nicht-Basiskonsumgüter und Gesundheitswesen berichtet.

Umfang und Form der Berichterstattung

Die durchschnittliche Seitenanzahl der Berichte liegt deutlich über den vorab erwarteten 60-100 Seiten. Im DAX umfassen die Berichte durchschnittlich 157 Seiten, im MDAX 122 Seiten und im SDAX 104 Seiten. Die Berichte werden überwiegend in einem gesonderten Abschnitt im Lagebericht veröffentlicht, wobei größere Unternehmen häufiger im Lagebericht berichten als kleinere Unternehmen.

Herausforderungen und Ausblick

Die Berichterstattung unter vollständiger ESRS-Beachtung variiert stark über die unterschiedlichen Branchen. Vollumfängliche ESRS-Compliance würde grundsätzlich eine Berichterstattung außerhalb des Lageberichts ausschließen. Dennoch berücksichtigen die Autoren auch Berichte außerhalb des Lageberichts, die inhaltlich in Übereinstimmung mit den ESRS sind.

Die Studie zeigt, dass die Mehrheit der Unternehmen „unter vollständiger Beachtung der ESRS“ berichtet. Erwartungsgemäß ist der Anteil solcher Berichte seit der erstmaligen Veröffentlichung vom 10. März 2025 jedoch gesunken. Unternehmen, die künftig berichtspflichtig werden, können die Ergebnisse der Studie zur Orientierung nutzen, bei der eigenen doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie bei der Entwicklung der Berichterstattung.

Fazit

Die Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt sich kontinuierlich weiter. Die Ergebnisse der Studie von DRSC und Deloitte bieten wertvolle Einblicke und Orientierung für Unternehmen, die ihre Berichterstattung nach ESRS optimieren möchten. Die detaillierte Analyse der wesentlichen Themen und die branchenübergreifenden Beobachtungen tragen dazu bei, die Vergleichbarkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsberichte zu verbessern.