Was bedeutet „Zeitgerechtheit“?

Experten erläutern die GoBD

Die GoBD-Experten erläutern in diesem ersten Artikel aus der Reihe „GoBD-Expertenerläuterungen“, was die GoBD-Vorgaben zur Zeitgerechtheit für die Unternehmenspraxis konkret bedeuten.

Mit dem Schreiben vom 14. November 2014, den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“, hat das BMF dargelegt, welche Vorgaben aus Sicht der Finanzverwaltung an IT-gestützte Prozesse zu stellen sind.

Einer der Hauptdiskussionspunkte waren und sind die in den GoBD niedergelegten Anforderungen zu Zeitgerechtheit. Das Erfordernis der Zeitgerechtheit verlangt demnach, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen den Vorgängen und ihrer buchmäßigen Erfassung besteht.

Die Zeitgerechtheit umfasst sowohl die zeitnahe Erfassung, als auch die zeitnahe Buchung. Dabei widerspricht es nach der Rechtsprechung des BFH dem Wesen der kaufmännischen Buchführung, sich zunächst auf die Sammlung von Belegen zu beschränken und erst nach Ablauf eines langen Zeitraums die entsprechenden Geschäftsvorfälle zu erfassen.

Doch was bedeuten diese Vorgaben konkret?