Coronavirus – Auswirkungen auf Rechnungslegung und Prüfung (Teil III)

Dritter Hinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung veröffentlicht!

In dem am 08.04.2020 veröffentlichten dritten fachlichen Hinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) beschäftigt sich das IDW mit Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung.

Damit reagiert das IDW auf zahlreiche Fragen zu Rechnungslegung und Prüfung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Form eines Fragen- und Antworten-Katalogs. Insbesondere nachfolgend genannte Themen werden erörtert:

  • Remote Audit

  • Auswirkungen von Zugangs- und Reisebeschränkungen auf die Prüfungsdurchführung, insbesondere Inventurbeobachtung

  • Beurteilung von zukunftsbezogenen Sachverhalten einschließlich der Going Concern-Prämisse

  • Auswirkung der Verschiebung der Hauptversammlung auf die Bestellung des Abschlussprüfers

  • Nachtragsberichterstattung im Anhang

  • Fragen zur Bilanzierung rund um das Thema Kurzarbeitergeld

  • Besonderheiten für die kleine Kapitalgesellschaft und Kleinstkapitalgesellschaft

Dieser dritte fachliche Hinweis ergänzt die bisher veröffentlichten Hinweise vom 04.03.2020 (siehe IDW-Hinweis Teil 1) zu den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie insbesondere auf Abschlüsse zum Stichtag 31.12.2019 und deren Prüfung (vgl. PSP-Beitrag vom 11.03.2020) und vom 25.03.2020 (siehe IDW-Hinweis Teil 2) mit entsprechenden Ergänzungen sowie insbesondere zu den Auswirkungen der Corona-Krise auch auf Jahres- und Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2019 enden (vgl. PSP-Beitrag vom 27.03.2020).