Entwurf für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht

Am 17. Dezember 2024 hat die EFRAG einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht kapitalmarktorientierten Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an die Europäische Kommission übermittelt, den sog. „VSME“-Standard.

Mit dem im Februar 2025 veröffentlichten Entwurf der Omnibus-Verordnung misst die EU-Kommission dem VSME nun einen höheren Stellenwert zu. Er soll sich an alle Unternehmen unter 1.000 Mitarbeitenden richten, welche voraussichtlich nicht mehr unter die Berichtspflicht der CSRD fallen werden. Der Standard soll als "Value Chain Cap" verankert werden, d. h. berichtspflichtige Unternehmen sollen zukünftig keine Kennzahlen über den VSME-Standard hinaus bei ihren Zulieferern und Kunden abfragen.

Der Standard ist in zwei Module unterteilt: ein „Basic Module“ mit den Mindestanforderungen und ein „Comprehensive Module“ mit zusätzlichen Datenpunkten. Der Standard ist mit 66 Seiten deutlich weniger umfangreich als die ESRS.

Die EU-Kommission plant, den VSME in einem delegierten Rechtsakt formal zu verabschieden. Unklar ist, ob die finale Version dem Entwurf der EFRAG entsprechen wird.