Für NFTs muss ich doch keine Steuern zahlen, oder?

Stellen sich auch im digitalen Kontext der NFTs aus steuerlicher Sicht ähnliche Fragen wie bei nicht-digitalen Vermögenswerten, also dem gemalten Kunstwerk, dem Recht an einer Immobilie, etc. ?

(Leider): Ja

Bei der  Einkommensteuer geht es los: Welcher Einkunftsart gehören beispielsweise die Einkünfte eines Künstlers, also desjenigen, der NFTs erstellt und erstmals zum Erwerb anbietet, zu und wie sind diese zu versteuern ?. Fällt aufgrund von Einkünften aus Gewerbebetrieb eine Gewerbesteuer an? Wie steht es um Gewinne / Überschüsse, die Personen erwirtschaften, die NFTs kaufen und verkaufen? Unterliegen diese der Einkommensteuer? Ist im steuerlichem Zusammenhang von Relevanz, dass die Transaktionen nicht in Euro stattfinden, sondern vielmehr in Kryptowährungen, d.h. dass vor einem NFT-Kauf zunächst Fiatwährung in Kryptowährung umgetauscht werden musste? Auch umsatzsteuerlichen Fragestellungen sind im Themenfeld der NFTs zu berücksichtigen. Handelt es sich beim Ver-/kauf von NFTs um eine umsatzsteuerbare Transaktion und falls ja, handelt es sich um eine Lieferung (§ 3 Abs. 1 UStG) oder eine sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9 UStG)? Dies ist relevant, da davon abhängig der Ort der Leistung bestimmt wird und dadurch die Steuerbarkeit der Leistung im Inland bestimmt wird. Und, was passiert eigentlich, wenn die Umsatzsteuer nicht korrekt abgeführt wird, aber eine Vorsteuer aus dem Kauf von NFTs gezogen wird? Außerdem: Welche Dokumentation sollte man für eine Betriebsprüfung vorhalten? Und, wie sieht es eigentlich mit der Schenkungsteuer aus, wenn man NFTs auf den Wallet seiner Kinder sendet?

Das Steuerrecht macht auch im digitalen Kontext der NFTs nicht vor deren Verkäufern und Käufern halt. ….