Was bedeutet „progressive und retrograde Prüfbarkeit“?

Experten erläutern die GoBD

Der 5. Artikel aus der Reihe „GoBD-Expertenerläuterungen“ widmet sich den Vorgaben der GoBD zum Thema Prüfbarkeit, wonach sich Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen lassen müssen. Die Autoren erläutern die GoBD-spezifischen Vorgaben und geben Hinweise, wie die progressive und retrograde Prüfbarkeit in Unternehmen sichergestellt werden kann.

Mit dem Schreiben vom 14. November 2014, den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“, hat das BMF dargelegt, welche Vorgaben aus Sicht der Finanzverwaltung an IT-gestützte Prozesse zu stellen sind.

Nach den GoBD müssen sich Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen lassen. Man unterscheidet dabei in progressive und retrograde PrüfbarkeitDie progressive Prüfung beginnt demnach beim Beleg und setzt sich über die Stufen Grundbuchaufzeichnung und Journale, Konten, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bis hin zur Steueranmeldung bzw. Steuererklärung fort. Die retrograde Prüfung verläuft entsprechend umgekehrt. Die progressive und retrograde Prüfung muss für die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist und in jedem Verfahrensschritt möglich sein.

Doch was bedeuten diese Vorgaben konkret?