Neuer Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht

Am 10. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen neuen Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht veröffentlicht. Dieser Entwurf berücksichtigt die Änderungen durch die im April 2025 in Kraft getretene Stop-the-Clock-Richtlinie ((EU) 2025/794) und zielt darauf ab, die europäischen Vorgaben ohne zusätzliche nationale Regelungen zu übernehmen.

Aufgrund des Regierungswechsels konnte das im Jahr 2024 begonnene Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der CSRD nicht abgeschlossen werden, was zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland führte. Der neue Entwurf sieht eine genaue Übernahme der europäischen Vorgaben vor und berücksichtigt die Verschiebungen durch die Stop-the-Clock-Richtlinie. Diese verschiebt die Erstanwendung der CSRD für Unternehmen der zweiten und dritten Welle um jeweils zwei Jahre und befreit bestimmte Unternehmen der ersten Welle von der Berichtspflicht für die Geschäftsjahre 2025 und 2026. Das finale Gesetz soll bis Ende 2025 in Kraft treten.