Mobiles Scannen - Was gilt es steuerlich zu beachten?
1:5815.05.2020Papierkram war gestern! Die Neufassung der GoBD erlaubt nun ausdrücklich das Mobile Scannen von Belegen mittels Smartphone und App. Welche Vorgaben die GoBD dabei machen, damit dem Mobilen Scannen auch steuerlich nichts im Weg steht, erfahren Sie im PSP Video-Guide!
Die GoBD bilden das Framework, wenn es um steuerkonforme Prozesse im Unternehmen geht.
Mit dem Schreiben vom 14. November 2014, den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“, hat das BMF dargelegt, welche Vorgaben aus Sicht der Finanzverwaltung an IT-gestützte Prozesse zu stellen sind.
In den GoBD-Expertenerläuterungen widmen sich die Fachexperten Stefan Groß, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller, Thorsten Brand sowie Stefan Heinrichshofen in einzelnen Ausgaben verschiedenen erklärungsbedürftigen Anforderungen der GoBD. Die Autoren erklären in den GoBD-Expertenerläuterungen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele konkret, welche Auswirkungen die Vorgaben der GoBD haben und wie diese in der Unternehmenspraxis konkret umzusetzen sind.
Das mobile Scannen (auch bekannt als „Mobile Capture“) ermöglicht es, mittels verschiedener mobiler Endgeräte Belege bereits unterwegs elektronisch per App zu erfassen und direkt an das Unternehmen zu übermitteln. Dabei stellt sich für Unternehmen regelmäßig die Frage, inwieweit der fotografisch festgehaltene Beleg auch steuerlich anerkannt wird.
Den Maßstab hierfür bilden aktuell die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Ob und unter welchen Voraussetzungen die mobile Ablichtung von Belegen GoBD- und umsatzsteuerkonform ist und was es aus steuerrechtlicher Sicht konkret zu beachten gilt, erfahren Sie in unseren Praxis-Artikeln.
Aktuelle Informationen rund um die Themen Tax & E-Commerce erhalten Sie in unseren Praxis-Fachbeiträgen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit dem Schreiben vom 14. November 2014, den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“, hat das BMF dargelegt, welche Vorgaben aus Sicht der Finanzverwaltung an IT-gestützte Prozesse zu stellen sind.
In der Reihe „Merksätze & Regeln“ erfahren Sie mehr zu wichtigen Vorgaben, die es im Zusammenhang mit den GoBD sowie den spezifischen Anforderungen im Bereich der E-Rechnung in der Praxis zu beachten gilt.
Prüfungs- und Beratungsleistungen im Bereich GoBD
- GoBD-Konformität von Rechnungslegungsprozessen und IT-Anwendungen
- Einhaltung ausgewählter Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen nach den GoBD
- Prüfung bzw. Begleitung bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation
- Prüfung bzw. Etablierung eines GoBD-bezogenen Kontrollumfeldes
- Erfüllung der Vorgaben zum Datenzugriff der Finanzverwaltung
- GoBD-Begleitung bei Systemwechseln, Systemänderungen und Systemabschaltungen
- Erstellung und Validierung von Migrationskonzepten
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der elektronischen Archivierung nach IDW RS FAIT 3
- Softwarezertifizierung nach GoBD nach in Verbindung mit IDW PS 880