„Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 m.“ (Heinrich List, ehem. Präsident des BFH). Wir bringen Licht ins Dunkel und helfen Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen – präventiv wie repressiv!
Beratungsleistungen im Bereich Steuerstrafrecht
- Beratung bei besonderen (grenzüberschreitenden) Gestaltungen und damit in Zusammenhang stehenden Offenlegungs- und Meldepflichten
- Verteidigung im Rahmen von Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfen und Klageverfahren
- Aufarbeitung und Berichtigung von unvollständigen Erklärungen gem. § 153 AO
- Selbstanzeigeberatung: Erstellung und Verteidigung rund um das Thema Selbstanzeige
- Beistand bei Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen
- Aufklärung über Verhaltensregeln im Rahmen von und Beistand bei Durchsuchungen
- Materiell-rechtliche Würdigung des beanstandeten Steuersachverhalts
- Sichtung von (strafrechtlichen und) sonstigen Verfahrensakten
- Verhandlungsführung und Ausarbeitung von Stellungnahmen im Ermittlungsverfahren und im Zwischenverfahren
- Unterstützung von und Kooperation mit Strafverteidigern in Vorbereitung auf und im Gerichtsverfahren
Ihre Ansprechpartner
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