Der Countdown läuft … ab dem 1. Januar 2027 wird es ernst!
Bereits zum 1. Januar 2025 hat der deutsche Gesetzgeber eine E-Rechnungspflicht für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern eingeführt. Die gewährte zweijährige Übergangsregelung läuft Ende dieses Jahres aus. Ab dem 1. Januar 2027 müssen fast alle Unternehmer in der Lage sein, Rechnungen in einem bestimmten XML-basierten (strukturierten) Format auszustellen. Nur für kleinere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis EUR 800.000 gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027.
Was bedeutet das für Sie?
Sofern Sie nicht nur ausschließlich steuerfreie Umsätze oder nur Umsätze an ausländische Unternehmer erbringen, müssen Sie bzw. Ihre genutzten Softwarelösungen ab dem 1. Januar 2027 in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen entsprechend der CEN-Normenreihe EN16931 ausstellen und revisionssicher aufbewahren zu können. Gleichzeitig müssen Sie eingangsseitig solche E-Rechnungen auch empfangen, aufbewahren, visualisieren und prüfen können. Zu beachten ist, dass ein Vorsteuerabzug ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich nur noch aus einer ordnungsgemäßen E-Rechnung möglich ist.
Falls Sie noch nicht mit der Anpassung Ihrer Rechnungsprozesse begonnen haben, sollten Sie dies umgehend angehen. Für Fragen bei der Umsetzung steht Ihnen unser Umsatzsteuerexperte, Dr. Patrick Burghardt (p.burghardt@psp.eu), jederzeit gerne zur Verfügung.