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Bundesrat lehnt die steuerfreie Entlastungsprämie ab

Lohnsteuer Update

Zur Entlastung der Bürger von den zuletzt kurzfristig stark gestiegenen Energiepreisen hatte der Bundestag 24.04.2026 ein Paket verschiedener Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Hierzu gehörte auch, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden einen Betrag von bis zu EUR 1.000 steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen können sollen, um hierdurch die eingetretenen Mehrbelastungen zu kompensieren. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf nun am 08.05.2026 (vorerst) abgelehnt.

Die Bundesländer kritisierten, dass sie und die Kommunen den Großteil der aus der Entlastungsprämie resultierenden Steuermindereinnahmen tragen müssten, wohingegen die Gegenfinanzierungsmaßnahme in Form einer Erhöhung der Tabaksteuer nur dem Bund zustünde. Verschiedene Wirtschaftsverbände kritisierten zuletzt zudem, dass die Entlastung der Bürger auf die Arbeitgeber abgewälzt würde, denn eine steuerfreie Auszahlung der Entlastungsprämie wäre nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn möglich gewesen. Insbesondere eine Gehaltsumwandlung, mit der für die Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten entstanden wären, war damit ausgeschlossen. Zudem hätten viele Bevölkerungsgruppen wie z. B. Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner, Selbständige oder Studierende von der Entlastungsprämie nicht profitieren können.

 

Sollten Arbeitgeber bereits in den vergangenen Wochen eine Entlastungsprämie an ihre Mitarbeitenden ausbezahlt haben, unterliegt diese Zahlung der regulären (Lohn-)steuer- und Sozialversicherungspflicht. Die Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien Auszahlung kommt mit der heutigen Entscheidung des Bundesrats nun vorerst auch weiterhin nicht in Betracht. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form in den kommenden Wochen politisch für adäquaten Ersatz gesorgt werden wird.

 

Sollten Sie als Arbeitgeber Fragen zu der Gewährung der Entlastungsprämie haben, generell Unterstützung bei Ihren Lohnabrechnungen benötigen oder falls Sie Ihre Vergütungsstruktur steuer- und sozialversicherungsrechtlich optimieren möchten, freuen wir uns auf ein Gespräch mit Ihnen.