Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Jahresabschluss / Lagebericht von NPOs

Viele Non-Profit-Organisationen sind derzeit noch mit der Erstellung bzw. Prüfung ihres Jahresabschlusses sowie ggf. des Lageberichts für das zum 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr befasst. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die COVID-19-Pandemie auf die handelsrechtliche Rechnungslegung hat. Die Corona-Pandemie wird aufgrund der erst ab Januar dieses Jahres erfolgten sprunghaften Ausweitung der Infektionen als ein wertbegründendes Ereignis des Jahres 2020 eingeordnet, sodass die bilanziellen Konsequenzen erst in Abschlüssen für nach dem 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahre zu berücksichtigen sind.

In einem zum 31. Dezember 2019 aufgestellten Jahresabschluss ist somit insbesondere die Abwertung von Wertpapieren aufgrund der Pandemie nicht möglich bzw. nicht erforderlich. Anders ist die Berichterstattung im Anhang und / oder Lagebericht zu beurteilen. Im Anhang ist im sogenannten Nachtragsbericht über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu berichten, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und sich nicht im Jahresabschluss niedergeschlagen haben. Die Corona-Pandemie stellt in vielen Fällen ein solches wesentliches Ereignis dar, über das die NonProfit-Organisation zu berichten hat. Darüber hinaus ist im Rahmen des Lageberichts eine Prognose- und Risikoberichterstattung vorzunehmen, in die die aus der Pandemie resultierenden Risiken und deren Auswirkungen auf die Ergebnisprognose einfließen müssen.

Schließlich ist im Rahmen der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses auch zu  überprüfen, ob aufgrund der Pandemie von einer Beeinträchtigung der Entwicklung beziehungsweise einer Bestandsgefährdung der Non-Profit-Organisation auszugehen ist. Mögliche staatliche Stützungsmaßnahmen sind dabei in die Beurteilung einzubeziehen. Zur Minderung der negativen finanziellen Auswirkungen dürfen zudem für andere Zwecke gebildete Rücklagen aufgelöst werden, ohne dass es dadurch zur Gefährdung der Gemeinnützigkeit kommt.