Berichtspflicht nach CSRD: EU-Parlament lehnt JURI-Mandat ab

Am 22. Oktober 2025 hat das Europäische Parlament das Mandat des Rechtsausschusses (JURI) zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD sowie der Sorgfaltspflichten nach CSDDD abgelehnt. Der Vorschlag des Rechtsausschusses sah unter anderem vor, den Anwenderkreis der CSRD auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem jährlichen Nettoumsatz von über 450 Mio. EUR zu begrenzen.

Das Parlament wird nun am 13. November 2025 über Änderungsanträge zur JURI-Position beraten. Erst im Anschluss daran können die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat der EU und der Kommission beginnen, die ihre Positionen bereits festgelegt haben.

Ziel bleibt es weiterhin, die Gesetzgebungsarbeiten bis Ende 2025 abzuschließen. Für die mittelständischen Unternehmen bleibt es damit weiterhin spannend, welche Schwellenwerte künftig die Berichtspflicht nach CSRD bestimmen werden. Bis zur endgültigen Einigung besteht weiterhin Unsicherheit bezüglich des künftigen Anwenderkreises.