Reformvorschläge
Das Konzept „FairErben“ der SPD sieht einen Lebensfreibetrag von EUR 1 Mio. vor. Innerhalb der Familie sollen EUR 900.000 steuerfrei bleiben. Dieser Freibetrag soll für Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen sowie die Schwiegerfamilie gelten. Zusätzlich soll die Steuerbefreiung für das Familienheim bestehen bleiben. Außerhalb der Familie soll ein Freibetrag von EUR 100.000 gelten. Für Unternehmensnachfolgen soll ein Unternehmensfreibetrag von EUR 5 Mio. und erweiterte Stundungsmöglichkeiten, gestreckt auf 20 Jahre, gelten. Keine Aussage trifft das Konzept der SPD zu den Steuersätzen.
Neben den SPD-Vorschlägen werden regelmäßig Flat-Tax-Modelle diskutiert (z. B. 10 % oder 15 % auf alle Übertragungen). Prof. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates, schlägt etwa einen einheitlichen Steuersatz von 15 % auf Betriebsvermögen vor. Kann ein Unternehmen die Steuer nicht sofort zahlen, soll der Staat als stiller Teilhaber einsteigen. Der Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern, Dr. Manfred Gößl, lehnt dies ab: Eine Vielzahl stiller Staatsbeteiligungen sei praktisch nicht umsetzbar und führe in Richtung Sozialismus; mit der sozialen Marktwirtschaft sei ein solches Modell nicht vereinbar.
Andere Stimmen plädieren angesichts des geringen Beitrags zum Gesamtsteueraufkommen gar für die vollständige Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Vorbilder sind Länder, die eine Erbschaftsteuer nicht erheben oder abgeschafft haben, etwa Schweden (2004), Österreich (2008) und Norwegen (2014).