FAQ zur Stiftungsrechtsreform

Aktuelles zum Referentenentwurf zur Stiftungsrechtsreform des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28.09.2020

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 28. September 2020 einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ vorgelegt; ein wichtiger Schritt für ein zukunftsfähiges Stiftungsrecht.

Die lange erwartete, geradezu ersehnte Reform des im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in Landesstiftungsgesetzen geregelten Stiftungsrechts nimmt konkrete Formen an: Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 28. September 2020 einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ vorgelegt.

Anhand von zentralen Fragen und Antworten werden die Kernpunkte des aktuellen Entwurfs aufgezeigt:

  • Werden durch die geplante Stiftungsrechtsreform die Business Judgment Rules eingeführt?

  • Wird durch die geplante Stiftungsrechtsreform die Änderung der Stiftungssatzung einschließlich der Änderung von Stiftungszwecken erleichtert?

  • Ist in der geplanten Stiftungsrechtsreform die Umwandlung einer auf unbestimmte Zeit errichteten Stiftung in eine Verbrauchsstiftung vorgesehen?

  • Werden durch die geplante Stiftungsrechtsreform die Zulegung einer Stiftung zu einer anderen Stiftung oder die Zusammenlegung von zwei Stiftungen (Fusion) erleichtert?

  • Wird die Auflösung einer Stiftung durch die geplante Stiftungsrechtsreform erleichtert?

  • Entbindet das geplante Stiftungsregister Stiftungen von der Pflicht zu Angaben ihrer wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister?

  • Werden auch Familienstiftungen im geplanten Stiftungsregister eingetragen?

  • Müssen bei Eintragung in das geplante Stiftungsregister das Errichtungsgeschäft und die Stiftungssatzung beigefügt werden?

  • Wie ist der Referentenentwurf zur Stiftungsrechtsreform in seiner Gesamtheit zu beurteilen?

  • Wann ist mit dem Inkrafttreten des neuen Stiftungsgesetzes zu rechnen?

  • Ist nach der geplanten Stiftungsrechtsreform die Verwendung eines Rechtsformzusatzes für Stiftungen erforderlich?

  • Wie ist der Referentenentwurf zur Stiftungsrechtsreform in seiner Gesamtheit zu beurteilen?

  • Wann ist mit dem Inkrafttreten des neuen Stiftungsgesetzes zu rechnen?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie nachfolgend: