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Fragen an Manuel Kenzle

zum Thema Vermögensstrukturierung

Vermögen zu strukturieren bedeutet, rechtliche, steuerliche sowie finanzwirtschaftliche Entscheidungen vorausschauend zu kombinieren. Entscheidend ist nicht die isoliert betrachtet beste Anlage, sondern ein stimmiges Gesamtkonzept, das persönliche Präferenzen, individuelle Risikobereitschaft, langfristige Ziele und die Vermögensnachfolge miteinander verbindet.

Braucht es eine Finanzplanung vor der Investition?

Die Investition muss zu den individuellen Zielen passen. Die Finanzplanung unterstützt dabei, diese zu konkretisieren: Wie lang ist der Anlagehorizont? Welche laufenden Erträge werden benötigt? Welche Mittel müssen kurzfristig verfügbar sein? Wie hoch sind die objektive und gefühlte Risikotragfähigkeit? Welche rechtlichen und steuerlichen Restriktionen bestehen? Erst auf diesem Fundament lässt sich eine maßgeschneiderte strategische Asset-Allokation entwickeln, die als Grundlage konkreter Investitionsentscheidungen dient.

Privatvermögen oder Investitionsgesellschaft?

Das Privatvermögen ist bereits in vielen Fällen privilegiert. Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge beträgt 25 %; Gold oder Grundstücke können nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei veräußert werden. Eine vermögensverwaltende GmbH kann sich hingegen insbesondere bei sehr langfristigen Investitionen in wachstumsstarke Aktien, Private-Equity-Fonds oder direkte Unternehmensbeteiligungen lohnen. Eine Familienstiftung wiederum kann für die Vermögenssicherung und Unternehmensnachfolge interessant sein. In der Praxis führt selten nur eine Lösung zum Ziel; häufig ist es ein maßgeschneiderter Baukasten abgestimmter Komponenten.

Warum ist Vermögensstrukturierung kein einmaliges Projekt?

Persönliche Ziele, Höhe und Zusammensetzung des Vermögens, familiäre Verhältnisse sowie rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen ändern sich laufend. So rückt zunehmend die Spekulationsfrist in den Fokus, nach deren Ablauf unter anderem physisches Gold, Grundstücke und Kryptowährungen aus dem Privatvermögen steuerfrei veräußert werden können. Aktuelle Reformpläne sehen vor, Gewinne aus Kryptowährungen pauschal der Abgeltungsteuer zu unterwerfen und ihre steuerfreie Veräußerung abzuschaffen. Bei Kryptowährungen erscheinen die Folgen zunächst begrenzt. Eine Ausweitung auf physisches Gold und Grundstücke hätte allerdings durchaus weiterreichende Konsequenzen. Deshalb sollten bestehende Strukturen regelmäßig überprüft und ggf. nachjustiert werden.