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Wenn der Immobilienverkauf zum Risiko wird

Eine gemeinnützige Körperschaft erbt (erstmals) ein Haus oder sogar mehrere Immobilien. Der Plan: So schnell wie möglich verkaufen, den Erlös in die Rücklagen oder Projekte stecken – was soll da schon schiefgehen? Die Erfahrung zeigt: mehr, als manches Gremienmitglied sich vorstellen kann.


Viele verlassen sich auf den üblichen Satz im Notarvertrag: „Gekauft wie gesehen, Gewährleistung ausgeschlossen“. Das klingt nach voller Absicherung, ist es aber nicht. Bestimmte Informationen müssen offen auf den Tisch, sonst drohen Rücktritt und Schadensersatz. Dazu gehören etwa gravierende Mängel, bekannt gewordener Sanierungsstau, wiederkehrende Feuchtigkeit, Probleme mit der Baugenehmigung etc.


Was jedoch, wenn der Verkäufer keine Kenntnis hat? Gefährlich sind Aussagen „ins Blaue hinein“. Das sind beruhigende oder positive Zusagen, für die es eigentlich keine Grundlage gibt, etwa: „Es gibt keine Mängel“, obwohl man bspw. die Statik nie hat prüfen lassen. Die Folgen können weitreichend sein. Der Käufer kann nicht nur Gewährleistungsrechte und Schadensersatz geltend machen, sondern auch vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten, was zur vollständigen Rückabwicklung führt. In einem Markt fallender Kaufpreise kann der Käufer so relativ bequem aus dem Vertrag aussteigen, während die Körperschaft später zu schlechteren Preisen neu verhandeln muss und den Erlös ggf. bereits ausgegeben hat. Besonders tückisch: Auch verharmlosende Aussagen des Maklers werden häufig der Körperschaft zugerechnet.


Wer als gemeinnützige Organisation Immobilien verkauft, sollte deshalb vorher genau prüfen: Was wissen wir sicher, was nur „so ungefähr“? Was müssen wir klar ansprechen? Welche Formulierungen nutzt der Makler? Was muss in den notariellen Kaufvertrag? Wurden mögliche umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Folgen bedacht? So bleibt die Erbschaft ein positives Ereignis und wird nicht zum Schrecken ohne Ende.