Investieren in deutsche Immobilien aus dem Ausland - ist Ihr Unternehmen körperschaft- oder einkommensteuerpflichtig?
Bewertung der Rechtsform des Unternehmens für steuerliche Zwecke
Ausländische Investoren, die Einkünfte aus deutschen Immobilien erzielen, unterliegen in der Regel der deutschen Einkommensteuer auf diese Einkünfte. Das deutsche Steuersystem unterscheidet zwischen natürlichen Personen, die mit der persönlichen Einkommensteuer besteuert werden, und Kapitalgesellschaften, die mit der Körperschaftsteuer besteuert werden. Ausländische Unternehmen können entweder als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft eingestuft werden, die mit der für ihre Mitglieder geltenden Einkommensteuer besteuert werden.
Im folgenden Artikel geben wir einen Überblick darüber, wie Unternehmen für deutsche Steuerzwecke bewertet und eingestuft werden.