Auswirkungen auf den Lagebericht
Risikobericht: In vielen Fällen führt der Iran-Krieg zu berichtspflichtigen Risiken. Zu berücksichtigen sind insbesondere Unsicherheiten in Lieferketten, Energiekosten und Finanzmärkten, soweit sie für die künftige Entwicklung wesentlich sind. Besteht ohne entsprechende Angaben die Gefahr, dass kein zutreffendes Bild der Risikolage vermittelt wird, sind die relevanten Einzelrisiken im Risikobericht zu adressieren.
Prognosebericht: Ändern sich die Erwartungen des Managements zu den bedeutsamsten Leistungsindikatoren infolge des Kriegs, ist dies im Prognosebericht abzubilden. DRS 20 erlaubt in Ausnahmesituationen mit außergewöhnlich hoher Unsicherheit eine Abweichung von Punkt-, Intervall- oder qualifiziert-komparativen Prognosen. Bei Unternehmen, die wesentlich von den unmittelbaren oder mittelbaren Folgen des Iran-Kriegs betroffen sind, können die Voraussetzungen hierfür erfüllt sein. Erforderlich ist jedoch eine konkrete Begründung; ein pauschaler Verweis auf den Krieg genügt nicht.