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Strukturen auf den Prüfstand!

Wenn gemeinnützige Organisationen auf ihre Strukturen angesprochen werden, schwanken die Antworten meist zwischen „historisch gewachsen“ und „war schon immer so“. Eine Struktur aus einer Kombination mehrerer Rechtsträger und Rechtsformen (bspw. eine Stiftung mit einem Förderverein und einer GmbH) verursacht jedoch Jahr für Jahr einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand (Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen u. Ä.). Hinzu kommt auch ein Mehr an steuerlichen und rechtlichen Problemstellungen, die sich aus dieser Aufteilung ergeben.


Die Gremien gemeinnütziger Organisationen sollten sich daher von Zeit zu Zeit die Frage stellen, ob die Vorteile der derzeitigen Struktur deren Aufwand rechtfertigen. Um ein Beispiel zu nennen: Vor zwei Jahrzehnten vertrat die Finanzverwaltung die sog. Geprägetheorie, wonach steuerpflichtige Tätigkeiten die Gemeinnützigkeit gefährden. Aus diesem Grund wurden GmbHs für steuerpflichtige Tätigkeiten errichtet, um die gemeinnützige Haupteinheit vor deren Risiken abzuschirmen. Da die Geprägetheorie erfreulicherweise mittlerweile Steuergeschichte ist, sollte überprüft werden, ob der Fortbestand einer solchen GmbH noch sinnvoll ist.


Bei Stiftungen (auch unselbständigen) kann bspw. die Frage gestellt werden, ob das erreichte Grundstockvermögen und die hieraus erzielbaren Erträge deren Existenz rechtfertigen. Falls nein, kann die Auflösung, die Umwandlung in eine Verbrauchstiftung oder die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung sinnvoll sein.


Gemeinnützige Organisationen sollten daher gelegentlich ihre Strukturen auf den Prüfstand stellen. Wenn hierbei jährlich wiederkehrende Einsparpotenziale gehoben werden, hat sich der Aufwand bald gelohnt. Selbstverständlich könnte eine solche Strukturprüfung auch zu dem Ergebnis führen, dass die Errichtung eines zusätzlichen Rechtsträgers (bspw. Förderstiftung oder Tochter-GmbH) sinnvoll wäre.