Erstes Omnibus-Paket veröffentlicht (26.02.2025)
Mit dem gestern veröffentlichten ersten Omnibus-Paket wurden nun die ersten geplanten Erleichterungen für Unternehmen vorgestellt. Zwei weitere Omnibus-Pakete sollen im Verlauf des ersten Halbjahres 2025 folgen.
Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD schlägt die EU-Kommission u. a. folgende Änderungen im Rahmen des ersten Omnibus vor:
Generelle Erhöhung der Schwellenwerte betreffend die Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. EUR. Dies würde gemäß dem Richtlinienvorschlag zu einer Reduzierung der Anzahl der Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, um ca. 80% bedeuten
Zudem Verschiebung der erstmaligen Berichtspflicht für Unternehmen der „zweiten und dritten Welle“ (also der nach den neuen Kriterien klassifizierten großen Unternehmen sowie der KMUs mit an geregelten EU-Märkten notierten Wertpapieren) um zwei Jahre
Verabschiedung eines freiwilligen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung basierend auf dem VSME-Standard der EFRAG inklusive einer Empfehlung zur freiwilligen Anwendung
Entlastung nicht (mehr) betroffener Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette durch Einschränkung der Einholung von Informationen durch betroffene Unternehmen auf das von den VSME-Standards vorgegebene Maß
Aufhebung der beabsichtigten Einführung zusätzlicher sektorspezifischer Standards
Verabschiedung eines delegierten Rechtsaktes zur Überarbeitung der ersten Reihe der ESRS, um die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte erheblich zu verringern
Abschaffung des in Aussicht gestellten mittelfristigen Übergangs des Prüfungsansatzes von der Prüfung mit begrenzter Sicherheit hin zu einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit
Für die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung schlägt die EU-Kommission folgende Änderungen im Rahmen des ersten Omnibus vor:
Erhöhung der Schwellenwerte betreffend die Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. EUR
Schaffung einer Möglichkeit zur freiwilligen Berichterstattung von Unternehmen über ihre teilweise EU-Taxonomie-Konformität mit vereinfachten Meldebögen sowie der Nutzung eines Wesentlichkeitskonzepts
Es bleibt abzuwarten, mit welchen weiteren Erleichterungen Unternehmen durch die zwei noch geplanten Omnibus-Pakete rechnen können.
Ziel der EU-Kommission
Diese Entwicklungen zeigen, dass die EU-Kommission aktiv daran arbeitet, die Berichtspflichten zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu stärken. Dabei wird deutlich, dass die zahlreichen Hilferufe der Unternehmen gehört wurden und die EU entschlossen ist, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.