Steuerfreie und steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile bieten Arbeitgebern attraktive Möglichkeiten, die Nettovergütung ihrer Mitarbeitenden zu optimieren, ohne dass die Lohn(neben-)kosten im gleichen Maße steigen. Insbesondere steigende Lebenshaltungskosten, eine insgesamt zunehmende Abgabenlast und der Wettbewerb um Fachkräfte haben zuletzt zur Bedeutung optimierter Vergütungsstrukturen beigetragen.
Das wohl bekannteste Beispiel sind Sachbezüge, die monatlich bis zur Freigrenze von EUR 50 etwa in Form von Gutscheinen oder Geldkarten bei richtiger Umsetzung steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden können. Beliebt ist auch die steuerfreie Überlassung von Tickets oder Zuschüssen zum öffentlichen Nahverkehr, wobei diese nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für private Fahrten genutzt werden können. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Beispiele steuer- und sozialversicherungsfreier Zuwendungen, die in ein optimiertes Vergütungsmodell integriert werden können und mit denen auch Arbeitgeber durch reduzierte Lohnnebenkosten profitieren können.
Neben steuerfreien Zuwendungen besteht zudem die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber für gewisse Zuwendungen die anfallende Lohnsteuer in pauschaler Höhe übernimmt (z. B. bei Betriebsveranstaltungen, Essens- und Fahrtkostenzuschüssen) und die Mitarbeitenden hierdurch von der Lohnsteuer entlastet. Häufig führt die Pauschalierung zudem zur Sozialversicherungsfreiheit der entsprechenden Zuwendung.
Insgesamt lohnt sich ein kritischer Blick auf die eigenen Vergütungsstrukturen, um Optimierungspotenzial zu identifizieren. Oft führt aber erst das Zusammenspiel aus mehreren begünstigten Vergütungsbestandteilen zu einem deutlichen Mehrwert. Zwingend für die erfolgreiche Anpassung von Gehaltsstrukturen ist in jedem Fall eine sorgfältige Prüfung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen und deren korrekte Umsetzung in der Lohnabrechnung.