Gründe für den Nießbrauch an GmbH-Anteilen
Die Motive für eine solche Gestaltung sind vielfältig und meist wirtschaftlich oder familiär geprägt:
1. Steuerliche Entlastung
Privatpersonen mit hohen Einkommen können mittels eines sog. Zuwendungsnießbrauchs die Gewinnausschüttungen auf Angehörige mit niedrigerem Steuersatz übertragen – etwa den Ehepartner oder erwachsene Kinder. Das senkt die Steuerlast der Familie insgesamt.
2. Vorweggenommene Erbfolge
Vermögen kann bereits zu Lebzeiten sinnvoll auf die nächste Generation übergehen, während die Eltern die Kontrolle behalten. Der Nießbrauch dient hier als „Brücke“ zwischen den Generationen.
3. Altersvorsorge
Wird bei der Anteilsübertragung ein Nießbrauch zugunsten der Eltern vorbehalten (sog. Vorbehaltsnießbrauch), fließen die Erträge weiter an sie – ein wichtiger Baustein der finanziellen Absicherung im Ruhestand.
4. Gesellschaftliche Einflussnahme
Je nach Ausgestaltung kann der Nießbraucher auch Stimmrechte behalten oder erhalten. So bleibt die Einflussmöglichkeit auf das Unternehmen erhalten, auch wenn die Anteile formal schon weitergegeben sind.