Optionsmodell: Wechsel ohne Übertragung des Sonderbetriebsvermögens
Seit 2022 können sich Personengesellschaften auf Antrag Kapitalgesellschaften besteuern lassen. Ein Grund, weshalb diese Möglichkeit oft nicht sinnvoll in Anspruch genommen werden kann, ist das Rechtsinstitut des Sonderbetriebsvermögens: Wirtschaftsgüter, die einem Gesellschafter persönlich gehören, aber dem Betrieb der Gesellschaft dienen.
Der typische Fall: Das Betriebsgrundstück gehört nicht einer GmbH & Co. KG, sondern einem Gesellschafter, der es der Gesellschaft überlässt. Wer bisher steuerneutral optieren will, muss solches Vermögen auf die Gesellschaft übertragen. Diese Pflicht gilt vielen Inhabern als gravierender Nachteil des Modells.
Die Option zur Körperschaftsteuer soll künftig auch ohne zivilrechtliche Übertragung des Sonderbetriebsvermögens möglich sein. Nach derzeit geltendem Recht setzt die Buchwertfortführung voraus, dass die funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens mit eingebracht werden. Diese Regelung soll entfallen.
Das Papier verrät allerdings nicht, wie das zurückbehaltene Vermögen künftig steuerlich behandelt wird. Davon hängt ab, ob die stillen Reserven etwa eines Grundstücks tatsächlich unversteuert bleiben. Auch die Formulierung „im Regelfall“ deutet darauf hin, dass nicht jeder Fall begünstigt sein wird. Die Aufkommenswirkung hält das Ministerium für nicht bezifferbar; es rechnet allerdings mit Mindereinnahmen.