Update zur CSRD und den ESRS
Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht
Das Bundeskabinett hat einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemacht: Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht wurde am 24. Juli 2024 beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die europäischen Vorgaben in deutsches Recht zu überführen und bringt umfassende Änderungen im Handelsgesetzbuch sowie Anpassungen in weiteren Gesetzen mit sich. Weitere Informationen basierend auf dem im März 2024 veröffentlichten Referentenentwurf lesen Sie in folgendem Artikel vom 17.06.2024.
EFRAG veröffentlicht 93 Erläuterungen zu den ESRS
Am 26. Juli 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ein aktualisiertes Set von 93 Erläuterungen zu Fragen hinsichtlich der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht, um Unternehmen bei der Umsetzung der Berichtspflichten gemäß der CSRD zu unterstützen. Diese nicht-rechtsverbindlichen Antworten, die auf der ESRS Q&A-Plattform gesammelt wurden, adressieren insbesondere Querschnittsthemen und Umweltstandards, wie Klimarisikoanalysen, Policies und Netto-Null-Ziele für Treibhausgasemissionen.