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Verrechnungspreisdokumentation: Struktur trifft auf Analyse

In den vergangenen Jahren haben sich die Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige im Bereich grenzüberschreitender Verrechnungspreise kontinuierlich verschärft. Besonders im Fokus steht dabei die Pflicht zur unaufgeforderten Vorlage der Transaktionsmatrix für alle Prüfungen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeordnet werden. Eine Nichtvorlage kann nicht nur Verspätungszuschläge nach sich ziehen, sondern der Finanzverwaltung auch eine Schätzbefugnis eröffnen. Inhalt und Form der Transaktionsmatrix sind in dem BMF-Schreiben vom 2. April 2025 konkretisiert worden und waren bislang in dieser Granularität nicht ausdrücklich Bestandteil der vorzulegenden Verrechnungspreisdokumentation.

Transaktionsmatrix als Einstiegspunkt der Prüfung

Was auf den ersten Blick wie eine weitere formale Anforderung wirkt, markiert bei näherer Betrachtung einen Paradigmenwechsel in der Prüfungspraxis. Die Transaktionsmatrix ist mehr als eine Übersicht – sie bildet die Grundlage für eine zunehmend daten- und analysegestützte Betriebsprüfung.


Erste Praxiserfahrungen zeigen, dass die Finanzverwaltung Verrechnungspreisdokumentationen früher, häufiger und flächendeckender anfordert. Die Transaktionsmatrix wird dabei nicht als Ersatz für das Local File verstanden. Vielmehr dient sie als Filter- und Strukturierungshilfe, anhand derer die Betriebsprüfung entscheidet, in welchen Bereichen vertieft geprüft wird. Die Erstellung einer Transaktionsmatrix entbindet daher nicht von der Pflicht zur vollständigen Local-File-Dokumentation. Im Gegenteil: Sie eröffnet die Prüfung und setzt zugleich die inhaltlichen Schwerpunkte.

Neue Qualität der Betriebsprüfung

Die standardisierte Darstellung konzerninterner Transaktionen ermöglicht es der Finanzverwaltung, Informationen effizient auszuwerten und miteinander zu vergleichen. Eine zunehmend automatisierte Risikoselektion und der Einsatz auch KI-gestützter Auswertungen versetzen die Betriebsprüfung in die Lage, Prüfungen strukturierter durchzuführen. Auffälligkeiten wie ungewöhnliche Margenentwicklungen, dauerhafte Verluste bei als routinemäßig einzustufenden Tätigkeiten oder nicht klar abgegrenzte Leistungsbeziehungen werden früher erkannt. Rückfragen erfolgen dadurch gezielter und häufig auch deutlich tiefgehender. Die Betriebsprüfung sucht weniger nach fehlenden Unterlagen, sondern nach Erklärungen für identifizierte Muster.

Neue Herausforderung: Erklärbarkeit

Für Steuerpflichtige verschiebt sich damit der Schwerpunkt deutlich. Es genügt nicht mehr, dass Verrechnungspreise lediglich dokumentiert sind. Sie müssen wirtschaftlich plausibel, konsistent und über verschiedene Unterlagen hinweg erklärbar sein. Abweichungen zwischen Transaktionsmatrix, Local File, Jahresabschluss und Steuererklärungen lassen sich schneller identifizieren und werden zunehmend früh im Prüfungsverlauf adressiert.


Hinzu kommt, dass sich kritische Diskussionen zeitlich nach vorne verlagern können – oft bereits zu Beginn der Betriebsprüfung, noch bevor einzelne Teile der Dokumentation im Detail geprüft werden.

Vorbereitung als zentraler Erfolgsfaktor

Diese Entwicklung erhöht die Anforderungen an Datenqualität, interne Abstimmung und inhaltliche Klarheit. Transaktionen müssen sauber aufbereitet, abgegrenzt und ihre wirtschaftlichen Hintergründe klar erläutert werden.


Daten müssen konsistent und vollständig sein, um die Finanzverwaltung von der Richtigkeit des gewählten Verrechnungspreissystems zu überzeugen und zu zeigen, dass die im Unternehmen festgelegte Verrechnungspreisrichtlinie tatsächlich konsequent umgesetzt wird. Für die Datenaufbereitung ist es häufig erforderlich, die in ERP-Systemen unmittelbar verfügbaren Informationen aufwändig aus Vorsystemen anzureichern, zu klassifizieren und zu komplettieren. Steuerpflichtigen ist daher anzuraten, Datenmodelle so aufzubauen, dass die für die jährlich zu erstellende Transaktionsmatrix erforderlichen Informationen mit möglichst geringem manuellen Zusatzaufwand bereitgestellt werden können.


Gleichzeitig bietet die zunehmend automatisierte Datenauswertung auch Chancen: Steuerpflichtige, die ihre Transaktionsmatrix und Verrechnungspreisdokumentation vor Einreichung an die Behörden selbst einmal aus analytischer Prüfersicht betrachten, können potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkennen und adressieren. Eine konsistente und überzeugende Dokumentation mit transparenten und stimmigen Daten kann dazu beitragen, Rückfragen zu reduzieren und den Prüfungsprozess insgesamt effizienter zu gestalten. Vor diesem Hintergrund ist zu empfehlen, die erforderliche Verrechnungspreisdokumentation – zumindest aber die Transaktionsmatrix – bereits vorsorglich zu erstellen und nicht erst aktiv zu werden, wenn die Betriebsprüfung angeordnet wird.


Die immer umfangreicheren Dokumentationsanforderungen sind Ausdruck einer stärker analysegestützten Prüfungspraxis. Für Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Aktivitäten bedeutet dies: Die Verrechnungspreisdokumentation muss nicht nur rechtzeitig vorliegen, sie muss auch überzeugen.