International Tax Update: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD)

Überblick zu den aktuell geplanten Neuerungen im Internationalen Steuerrecht

Am 10.12.2019 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Verbänden den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD)“ zur Kommentierung übermittelt. Bereits am 18.12.2019 soll das Bundeskabinett über den Gesetzesentwurf entscheiden. Der Gesetzesentwurf beinhaltet weitreichende Änderungen der Vorschriften zum Internationalen Steuerrecht. Neben den in den EU-Richtlinien vorgesehenen Änderungen in den Bereichen Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung und Regelungen zu hybriden Gestaltungen sind auch weitreichende Änderungen bei den Verrechnungspreisvorschriften vorgesehen. Im International Tax Update erhalten Sie einen Überblick über die im ATAD-Umsetzungsgesetz vorgesehenen Änderungen sowie eine erste Einschätzung zu den Auswirkungen auf die Praxis.

Für die meisten Steuerpraktiker wohl ziemlich überraschend, hat das BMF am 10.12.2019 den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD)“ (ATAD-Umsetzungsgesetz) den Verbänden zur Kommentierung zugesandt. Bereits am 18.12.2019 soll das Bundeskabinett über das ATAD-Umsetzungsgesetz entscheiden. Anlass des angestoßenen Gesetzgebungsverfahrens ist die Umsetzung der „Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts“ (ATAD I). Mit der ATAD will die EU einen europäischen Mindeststandard von Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung setzen. Die Richtlinie umfasst dabei folgende Regelungen:

  • Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen (Artikel 4)

  • Übertragung von Vermögenswerten und Wegzugsbesteuerung (Artikel 5)

  • Allgemeine Vorschriften zur Verhinderung von Mißbrauch (Artikel 6)

  • Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen (Artikel 7) sowie Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens (Artikel 8) und

  • Hybride Gestaltungen (Artikel 9).

Im Ergebnis werden die deutschen Regelungen zum Internationalen Steuerrecht durch das ATAD-Umsetzungsgesetz verschärft. So kalkuliert das BMF – nach Saldierung mit Steuerentlastungen – mit jährlichen Steuermehreinnahmen von rund EUR 235 Mio., die durch die geplanten Maßnahmen entstehen sollen. Diese Mehreinnahmen sollen im Wesentlichen aus der Einführung der Regelungen zu den hybriden Gestaltungen resultieren.

Im International Tax Update werden die einzelnen Teilbereiche und geplanten Änderungen des ATAD-Umsetzungsgesetz kurz dargestellt und deren Auswirkungen auf die Praxis analysiert.