Der EuGH in Gestalt der Überprüfungskammer nimmt den Ball des Ersten Generalanwalts auf und lässt die Entscheidung des EuG vom 11.02.2026 überprüfen.
Die Überprüfung bezieht sich auf die Frage, ob das Urteil des EuG die Einheit oder Kohärenz des Unionsrechts beeinträchtigt. Bei entsprechender (wohlwollender) Auslegung ist dies nicht nur nach Ansicht des Verfassers nicht der Fall.