Ziel: Angemessene Wertfeststellung
In den vorgenannten Fällen wird oftmals die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Wirtschaftsprüfer in Erwägung gezogen, um eine angemessenere Wertfeststellung zu erreichen. Die Bewertung erfolgt bei operativ tätigen Unternehmen in der Regel anhand des IDW Standards „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S1). Der Unternehmenswert ermittelt sich dabei zukunftsorientiert anhand der geplanten künftigen finanziellen Überschüsse, welche auf den Bewertungsstichtag mittels eines festzulegenden Kapitalisierungszinssatzes diskontiert werden.
Der Kapitalisierungszinssatz hat dabei einen wesentlichen Werteinfluss. Ein niedriger Zinssatz führt zu einer schwächeren Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse und damit zu einem höheren Unternehmenswert. Der Kapitalisierungszinssatz ergibt sich aus dem risikolosen Basiszinssatz zuzüglich eines Risikoaufschlags für das Marktrisiko (Marktrisikoprämie) und einer Anpassung an das unternehmensindividuelle Risiko (Betafaktor). Die Marktrisikoprämie wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen des FAUB festgelegt. Bislang galt eine Bandbreitenempfehlung aus 2019 von 6,0 % bis 8,0 % vor persönlichen Steuern (Mittelwert: 7,0 %). In seiner Sitzung am 16. September 2025 hat der FAUB aufgrund der Entwicklung des Zinsniveaus sowie der gesunkenen impliziten Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten beschlossen, die Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie auf 5,25 % bis 6,75 % vor persönlichen Steuern abzusenken (Mittelwert: 6,0 %). Der Mittelwert der Bandbreitenempfehlung wurde damit um 1,0 %-Punkte reduziert, sodass sich bei sonst gleichen Bedingungen sinkende Kapitalisierungszinssätze und damit steigende Unternehmenswerte ergeben.